Die Portofreiheitsstempel zwischen Frankreich und dem DÖPV

Die Portofreiheitsstempel zwischen Frankreich und dem DOPV 1857 - 1870

Eine Betrachtung über den Einsatz und die Verwendung

Nachdem im Jahre 1855 die französische Postverwaltung ihre Verträge mit den verschiedenen Staaten des DÖPV kündigte, bemühte man sich, auf der Münchner Postkonferenz 1856, eine einheitliche Haltung, Seitens des DÖPV gegenüber Frankreich, zu erzielen.
Da man sich jedoch nicht einigen konnte, mussten die Staaten, die mit Frankreich im direkten Postaustausch standen, jeweils eigene Verträge abschliessen, die Gültigkeit erlangten in:
Baden am 01.01.1857
Österreich am 01.01.1858
Preußen am 01.07.1858
Bayern am 01.07.1858
So unterschiedlich die Vertragsdaten auch waren, so glichen sich doch die Paragraphen über die Behandlung von portofreier Korrespondenz. Als Beispiel mag der §7 aus dem PV Bayern Frankreich dienen: Die ausschließlich in Staatsdienstangelegenheiten zur Versendung kommende Korrespondenz wird portofrei überliefert. Ist die Behörde oder der Beamte, an welche die Korrespondenz gerichtet ist, in deren eigenen Staatsgebiet ebenfalls zur Portofreiheit berechtigt, so findet die Abgabe taxfrei statt, andernfalls unterliegt die Korrespondenz nur der internen Taxe des Landes, wo der Bestimmungsort gelegen ist.
Darüberhinaus forderte die französische Postverwaltung einen eigenen Stempel, um diese portofreie Korrespondenz besonders zu kennzeichnen. Diese Forderung wurde zuerst im Abkommen mit Baden verwirklicht. In den Ausführungsbestimmungen zum Postvertrag mit Frankreich wird im Badischen Verordnungsblatt Nr. 52 Seite 329 Pkt. C lfd. Nr. 3 festgelegt:
Zur leichteren Erkennung der ohne allen Portoansatz ausgelieferten Correspondenz in Staatsdienstangelegenheiten, werden die Badischen Auswechselungsbüros auf die an die Französischen Posten ausgelieferten in Baden portofreien Dienstbriefe einen Stempel drücken, welcher die Anfangsbuchstaben B.S.P (Bade Service Public) in roter Farbe enthält.
Bereits am 15. Mai 1857, also über ein Jahr vor dem neuen PV zwischen Frankreich und Preußen, erlässt das preussische Generalpostamt folgende Order:
Auf Antrag der kaiserlich französischen Postverwaltung sollen die, Seitens der preussischen Postanstalten den französischen Postbüros,portofrei überlieferten offiziellen Briefe mit einem Stempel P.S.P (Prusse Service public) in roter Farbe bedruckt werden. Die königliche Oberpostdirektion wolle dringenst die betreffenden, im Kartenschluss mit französischen Postbüros stehenden,

1.) Baden, Farbe: rot, schwarz

Baden Nr. I, J.v.d.LindenNr. 718 „B.S.P." im länglichen Achteck

2.) Bayern, Farbe: rot, violett, schwarz

Bayern Nr. I, J.v.d.LindenNr. 717
„B.S.P." im Oval, 13 mm hoch, gleichmassiger Buchstabenabstand, häufigste Stempeltype


Bayern Nr. II „B.S.P." im Oval, 13 mm hoch, ungleichmässiger Buchstabenabstand „P" deutlich abgesetzt.

Bayern Nr. III „B.S.P." im Oval, 15 mm hoch, „P" ohne Antiqua-Serife (2 Belege bekannt)

Postanstalten des dortigen Bezirks mit entsprechender Anweisung versehen und die erforderliche Anzahl Stempel so zeitig anfertigen lassen, daß die Massregel mit dem 15.09.1857 zur Ausführung kommen kann. Die portofreie Korrespondenz aus Frankreich wird seitens der französischen Auslieferungsbüros mit dem dortigen Stempel F.S.P. (France Service public) bedruckt werden.
Während man sich somit für Frankreich, Baden und Preussen an amtliche Quellen über diese Stempelsorte halten kann, muss man für Bayern feststellen, dass es diesen Stempeltyp gab, jedoch die amtlichen Unterlagen darüber bisher nicht aufgefunden wurden. Lediglich auf Brief lassen sich die Stempel nachweisen.
Anders verhält es sich mit Österreich. Weder im Vertrag noch in Ausführungsbestimmungen oder auf Briefen konnte ein entsprechender Stempel nachgewiesen werden. So liegt die Vermutung nahe, dass sich Frankreich gegenüber Österreich nicht mit seiner Forderung nach Kennzeichnung der Dienstpost durchsetzen konnte.
Aus dem Vorhergegangenem lassen sich vorerst folgende Schlüsse ziehen: Baden, Frankreich und Preussen verwendeten ihre Stempel in den Grenzpostämtern. Für Bayern ist keine Regelung bekannt, jedoch weist das Briefhiaterial ebenfalls auf eine Verwendung bei den Grenzpostämtern hin. Folgende Stempel waren nun bei den einzelnen Ländern in Gebrauch. Die folgende Nummerierung ist willkürlich, jedoch wurde, wenn vorhanden, die entsprechende Nr. nach J. v. d. Linden beigesetzt.


Bayern Nr. IV, J.v.d.Linden Nr. 716 „B.S.P." ohne Rahmen (22 Belege bekannt)

Von Bayern sind bisher ca. 120 Belege mit B.S.P.-Stempeln bekannt. Jedoch befindet sich eine noch nicht ausgewertete Menge dieser Briefe in den Staatsarchiven.


3. Frankreich, Farbe: rot, schwarz

Frankreich Nr. I „F.S.P." im rechteckigen Rahmen

F.S.P." im rechteckigen Rahmen, ohne Punkt nach „P"

4. Preussen, Farbe: rot, blau, schwarz

Preussen Nr. I, J.v.d.Linden Nr. 2372 „PSP" grosser Einzeller ohne Punkte, Bahnpost

Preussen Nr. II, J.v.d.Linden Nr. 2373 „P.S.P." im rechteckigen Rahmen, dünne Antiqua, Aachen Bahnpost Nr. 10

Preussen Nr. III, J.v.d.Linden Nr. 2374 „P.S.P." im rechteckigen Rahmen, dicke Antiqua, Kreuznach

Preussen Nr. IV, J.v.d.Linden Nr. 2375 „P.S.P." im rechteckigen Rahmen, grosse Antiqua, Saarbrücken

Abb. l,Bayern Nr. IV

Obwohl das Bürgermeisteramt in Mühlhausen die Portofreiheit besass, wurde von der französischen Post der Vermerk „Taxe teritoriale" angebracht und der Brief mit 3 Decime taxiert. Die Taxierung wurde jedoch wieder zurückgenommen und gestrichen

Abb. 2, Preussen Nr. II

Da der Empfänger in Frankreich keine Portofreiheit besaß, mußte die französische Inlandstaxe bezahlt werden

Abb. 3, Bayern Nr. I

Bei diesem Brief in der 3. Gewichtsstufe wurde nur der französische Anteil in Höhe von 22 Kreuzer für den Brief und 6 Kreuzer Recogebühr, gesamt also 28 Kreuzer bezahlt.

Nachdem die bayerische Post es offensichtlich versäumte, den Brief mit einem B.S. B.- Stempel zu versehen und der Empfänger in Frankreich ebenfalls Portofreiheit hatte, wurde vom Grenzpostamt Straßburg der Brief mit dem französischen Stempel versehen.

Abb. 5, Bayern Nr. I

Der Brief in der zweiten Gewichtsstufe (bis 9/10 Lot h incl.) an die bayerische Botschaft in London war in Bayern portofrei. Der fremde Anteil (Frankreich u. England) des Gesamtportos betrug 24 Kreuzer oder 8 Pence.

In Bayern und Preussen wurde die Verwedung der Stempel mit Ausbruch des deutsch französischen Krieges eingestellt.
Lediglich Baden verwendete seine Stempel noch weiter. Sie sind bekannt auf Briefen aus Kriegsgefangenenlager.

Abb. 6, Baden Nr. I

Portofreier Kriegsgefangenenbrief nach Clermont über Basel gelaufen.

Abb. 7, Baden Nr. I

Dienstbriefe aus dem taxischen Postgebiet erhielten den Stempel desjenigen Grenzpostamtes worüber sie instradiert wurden. Hier als Beispiel ein Brief aus Württemberg mit dem Kehler B.S.P.-Stempel.

Abb. 8, Belgien Nr.I, J.v.d.Linden Nr.716 A

Dass diese Art von Stempeln nicht nur auf das Gebiet des DÖPV beschränkt blieb, zeigt die Abb. 8. In Belgien wurde der B.S.P.-Stempel mit dem Vertrag von 1857 eingeführt.


Quellen: Verordnungsblätter von Baden, Bayern, Preussen und Belgien; StA. München Verhandlungen zum P V 1858 mit Frankreich; bay. HStA, Konsulatsakten; DASV, Dr. Gachot über BSP-Stempel