Bericht zur Schwarzenbach-Tagung

Am 25. April 1998 fand in Zürich die dritte postgeschichtliche Tagung der Freunde der Schweizer Vorphilatelie statt. Praktisch voll ausgebucht mit gegen 50 Teilnehmern waren die Räumlichkeiten im Hause der Postgeschichte; stand doch die Veranstaltung unter dem Motto „Auflistung und provisorische Gesamtübersicht über die Postverträge, Vereinbarungen, Tarife etc. der Schweizerischen Postverwaltungen mit dem In- und Ausland bis 1849".
In einem ersten Teil präsentierten die Herren Sieber und Buschhaus die Idee und das Konzept der erstmaligen systematischen Erfassung und Aufarbeitung der massgeblichen Quellen und Daten. Dank der beiden Referenten und unter Mitarbeit bekannter Philatelisten gelang es, gegen 800 Dokumente zu erfassen, bearbeiten und zu katalogisieren. Nachdem Forscher doch eher ihre Arbeit für sich behalten, im besonderen die Philatelisten, darf die uneigennützige Zurverfügung der Unterlagen durch die an der Arbeit beteiligten Herren mehr als nur gelobt werden. Nach der durchgeführten EDV- Verarbeitung durch Herrn Buschhaus konnte dieser ein über 50- seitiges Werk mit 1200 Titeln präsentieren und an die Teilnehmer abgeben. Darin sind, gegliedert nach Kantonen, mit Kurzbeschreibung, Quellenangabe alle bearbeiteten Dokumente enthalten. Das System, deren Abrufung und Bestellung ist zur Zeit noch in Bearbeitung.
Interessierte erhalten das Werk „Verzeichnis der Quellen zur Postgeschichte der Schweiz bis 1848" bei Herrn Rudolf Buschhaus, Friedrich Alfred Str. D-47226 Duisburg gegen Vorauszahlung auf sein Postkonto in der Schweiz Nr. 40-2933367 oder Euroscheck Preis Fr. 40 zuzüglich Fr. 12.— Versandkosten
Die an der Arbeit beteiligten Forscher präsentierten in Form von Kurzvorträgen in der Folge ihre Studien. In einem stark beachteten Vortrag beleuchtete J. Heibig die schwierigen Verkehrsverhältnisse zwischen den deutschen Staaten und der Schweiz, dies bedingt durch die ständigen Gebietsveränderungen. Es wurde unterschieden zwischen der l. Periode mit der taxisschen Reichspost, die bis 1806 relativ reibungslos funktionierte: der 2. Periode von 1806 bis 1819, wo vier verschiedene deutsche Grenzverwaltungen zur Schweiz bestanden, nämlich Baden, Württemberg, Bayern und Taxis, was zu erheblichen Schwierigkeiten führte. Die dritte Periode von 1819 bis 1834 war gekennzeichnet durch den Erwerb des Postregals von Schaffhausen durch Taxis und die Übernahme des Postwesens von Württemberg wiederum durch Taxis. Die 4. Periode von 1835 bis 1843/45 umfasste die Gemeinschaftsverträge zwischen Preussen- Taxis- Bayern- Baden und schlussendlich die 5. Periode von 1842 bis 1850, die Vorläuferverträge zum DeutschÖsterreichischen Postverein.
R. Schäfer bearbeitete die Fischerpost von 1675 bis 1832 und präsentierte eine Generalübersicht mit 7 Kapiteln.
A. die 10 Postpachtverträge von 1675 bis 1832.
B. die 43 Pachtinhaber und ihre 3 Postreglemente. C. die 8 Posttarife für Bern von 1677 bis 1824. D. die Postfahrpläne und Tarifaufstellungen von Fischer für Bern und die anderen Hoheitsgebiete. E. Die Fischer Pacht in anderen Ständen/Kantonen. Friburg 1692-1832; Solothurn 1691-1832; Neuenburg 1695-1806; Genf 1815-1830; Wallis 1694 (Transit)-1803; Pacht 1814-1815; Unterwaiden 1811-1832; Uri 1804-1810. Die Fischerbüros in Genf, Luzern, Schaffhausen, Milano, Biel, sowie der Postpachtvertrag mit Württemberg 1809. F. Die Verträge von Fischer mit anderen Kantonen wie Basel ab 1677, Zürich ab 1677, Schaffhausen ab 1691, Luzern ab 1804………………….
Zur Auflockerung der eher trockenen Materie zeigt Schäfer Dokumente sowie einige Briefe, die in den Abbildungen Nr. l bis Nr. 4 gezeigt werden.
J. Uebelhart befasste sich einmal mehr mit Basel und deren Postverträge, die sich in den dortigen Traktatenbüchern befinden. Im Februar 1998 konnte er seine über Jahre dauernde Arbeit mit der Übersetzung der Unterlagen von der deutschen Spitzschrift in Maschinenschrift beenden. Auf 450 Seiten stellte er sein Werk den Teilnehmern vor. MitAusnahme von französischen Dokumenten ist somit alles von Basel nun sauber und klar in einem Bundesordner vorhanden. Die von Uebelhart grosszügigerweise zur Verfügung gestellten Ordner fanden dann gegen Kostenersatz für die Photokopien reissenden Absatz.
R. Buschhaus präsentierte die Verträge von Zürich, wobei er sich auf die vom Consilium publizierten Traktatenbücher stützte U. Suter erstellte ein erstes provisorisches Inventar über die Verträge und Abmachungen im Kanton Aargau, die nach der Unabhängigkeit im Jahr 1803 beginnen. Er stützte sich dabei ebenfalls auf die Traktatenbücher anderer Kantone, aber auch auf aufgefundene Dokumente im Staatsarchiv von Aarau. Jeder Teilnehmer erhielt von U. Suter eine 25- seitige Dokumentation. Die Arbeit wird weitergeführt. Soeben teilt er uns mit, dass er vor kurzem im Regierungsarchiv die schon seit Jahrzehnten gesuchten Traktatenbücher in Aarau nun gefunden hat. Diese werden an der Frühjahrstagung 1999 präsentiert.
Sehr wertvoll waren die Ausführungen von Dr. Z. Inderbitzin, der sich mit dem Vorgehen und Umgang in den Staatsarchiven befasste. Insbesondere Missiven (Briefentwürfe) sagen meistens mehr aus als die ausgefeilten Reinschriften. Für Hotel, Bäder und Kurhäuser sollten alle gedruckten Veröffentlichungen vergessen werden. Sie enthalten viele Fehler und wurden x-mal abgeschrieben. Viel sicherer sind die Angaben in den bezahlten Inseraten der damaligen Zeitungen, die auch die Verbindungen mit auswärts beinhalten. Zum Abschluss zeigte er Briefe von Luzern nach Schwyz ab 1804, gegliedert nach den 5 Perioden der Pachten. Dabei wies er nach, dass die Beschlüsse der Tagsatzung vom 2. 8. 1803, bestätigt am 10. 7. 1804, sowie 5.7.1808 bis zur eidgenössischen Post 1849 Gültigkeit hatten. Demnach beim Übergang der helvetischen Einheitspost an die kantonalen Verwaltungen keine Taxen und Postrouten zum Nachteil eines anderen Kantons verändert werden dürfen.
H.U. Sieber befasste sich neben dem Verkehr von Solothurn mit Baden, mit der Frage der Handhabung von Porto und franko zwischen Basel und Bern resp. Solothurn.
1683 schlössen Basel und Fischer einen Postvertrag ab, der bis 1832 Gültigkeit hatte. In der Annahme, dass auf einen Brief auch eine Antwort erfolge, d.h. in beiden Richtungen ungefähr die gleiche Anzahl Briefe verschickt würden, kam es zu einer sehr einfachen Regelung:
Von den Briefen von Bern nach Basel et v. v. soll jene Postverwaltung, die das PORTO einkassiert, den ganzen Betrag behalten dürfen. Beim FRANKO wurde der gesamte Betrag der Postverwaltung der Bestimmung des Briefes gutgeschrieben. Einerseits logisch, andererseits umständlich, weil ja dadurch eine Buchhaltung notwendig wurde.
Diese Vereinbarung galt auch für den Kanton Solothurn, dessen Postpächter ja bis 1832 die Familie Fischer war.
Als ab 1833 Solothurn und der Aargau die Post im Kanton Solothurn gemeinsam betrieben, wurde die bestehende Vereinbarung mit Basel aufrechterhalten, jedoch mit dem Unterschied, dass nun jene Postverwaltung das FRANKO behalten durfte, das es einkassierte.
Wie sich das in der Praxis auf den Briefen auswirkte, zeigen die Abbildungen 8- 11 Mit dem Dank an Herrn Schwarzenbach, der seine Räumlichkeiten und die Pausenerfrischungen gratis zur Verfügung stellte, sowie an die Referenten, die weder eine Entschädigung noch Spesenersatz verlangten, schloss die Veranstaltung, die mit dem neuen Quellenverzeichnis sicher in die Geschichte der Schweizer Vorphilatelie eingehen wird.
Für die Freunde der Vorphilatelie: der Berichterstatter R. Schäfer.

Abb. l Nach dem Postvertrag vom 9. 12. 1769 Art. 10 mussten die Briefe aus Mailand mit „L" (Lombardei) und Briefe weiter als Mailand mit „F" (Forensi) gestempelt werden. Brief von Modena nach Genf 1777, mit dem genannten Stempel „F". Der Empfänger zahlte 14 Sols. Transitverrechnung pauschal

Abb. 2 von Ravensburg 1819 über Genf nach Turin,Sardische Portoberechhung laut Tarif vom 1.1.1819. Auslage an Fischer 11 Saldi + S. Julien - Turin 14 Saldi, da II Gramm doppelt = 28 Saldi, insgesamt bezahlte der Empfänger 39 Saldi. Portoverrechnungsstempel von Fischer „Deb. s. Etrangers AD. on de Berne", handschriftlich 5/6/11 (U. oben) durch Sardinien wieder gestrichen. Bezahlt bis Zürich, 4 kr. rot auf Rückseite. Zürich belastete Fischer 3 kr. (li. unten).

Abb. 3 Postvertrag Fischer mit Frankreich vom 8.6.1786. Brief aus dem Jahr 1790 aus dem Waadtland, das Bern gehörte. Frankreich zahlte laut diesem Vertrag an Fischer für den einfachen Brief 7 kr. Der Empfänger hatte nach dem französischen Auslandstarif vom 8.7.1759 für die ganze Strecke 16 Sous zu bezahlen. Leitung über Versoix.

Abb. 4 Postvertrag Fischer mit Frankreich vom 1.5.1828. Brief vom 26.5.1829. Gemäss dem neuen Vertrag erhielt Fischer von Frankreich 2 kr. (Stempel FD 2.) je 30 Gramm. Frankreich belastete den Empfänger für die Schweizer Strecke mit l Dec., was einen erheblichen Währungsgewinn beinhaltet. Dazu kamen 9 Dec. für die Distanz von 600 km.; insgesamt bezahlte der Empfänger 10 Decimes. Leitung über Delle.

Abb. 5 Luzern nach Schwyz 1.1.1802. 2 x (Kreuzer) der helvetischen Einheitspost.

Abb. 6 Luzern nach Schwyz 27.9.1828. Nachdem Luzern das Postregal eingeführt hatte (1804), erhob es immer wieder Anspruch auf eine Bearbeitungsgebühr seines Centralpostamtes. Schwyz nannte dies unter Bezug auf den Tagsatzungsbeschluss von 1803 eine Taxerhöhung. Lösung: Luzern taxierte nur noch seine Bearbeitungsgebühr von l x und überliess es den Boten, die Taxen zu erheben. In Schwyz kostete der Luzerner Brief nun 3 kr., die der Bote Euw einkassierte.

Abb. 7 16.4.1836. Einfache Briefe von Luzern nach Schwyz sind über die ganze Zeit der Zürcherposl in Schwyz (1835- 1842) nicht mit den 3 kr. für die Distanz von über 5 Stunden sondern mit den alten 2 kr. taxiert -worden. Das gleiche war während der späteren Düggelin bzw. St. Gallerpost in Schwyz der Fall.

Abb. 8 Bern nach Basel 17. Oktober 1806. Auf dem Portobrief befindet sich nur die Austaxierung in Rötel von Basel. Der Empfänger bezahlte 4 Kreuzer, und Basel kassierte die ganze Taxe.

Abb. 9 Portobrief von Basel nach Solothurn, das zum Fischer Pachtgebiet gehörte, 28. Juli 1821. Auf dem Brief befindet sich nur die Austaxierung in roter Tinte von 4 kr. von Solothurn, die dort ganz kassiert wurden. Diese Taxverrechnung blieb während der ganzen Fischerzeit bis 1832 unverändert.

Abb. 10 Frankobriefvon Basel 1826 nach Solothurn. Rückseitig 4 kr. (l Batzen) Gutschrift von Basel an Solothurn. Der eine Batzen, den der Briefabsender bezahlte, ist rückseitig ebenfalls in Bleistift vorgemerkt

Abb. 11 Basel nach Solothurn 6. November 1839. Der Brief ist bereits aus der Periode, als Solothurn die Post selbständig betrieb. 11/2 Batzen Franko in Basel bezahlt (Doppelter Brief). Die ganze Taxe verblieb nun bei Basel, "was der Postbeamte von Solothurn auf der Rückseite mit einer roten Null bestätigte

Noch eine Vorausentwertung

1854 , 20 März, Trachselwald - Langenthal, 2. Briefkreis, Briefgebühr und Einschreiben je 10 Rp., total 20 Rp., die Marken wurden in Bogenteilen mit dem Balkenstempel vorausentwertet, daher die verschiedenen Stellungen der Teil-Stempel, RII T4 DLU, RI TU C1LO und T26 Cl RO, somit stammen die zwei RI nicht aus dem gleichen Bogen.

Briefe im 1. Briefkreis

1854 , 30. September, Geneve - Cointrin, Brief im 1. Briefkreis frankiert mit RI T7 C1LO, letzter Verwendungstag der Rayonmarken

1858   77. April, Geneve - Chancy (GE), unfrankierter Brief im l Briefkreis, Porto 5 Rp., Taxstempel 5 Cs in blau von Geneve, das Porto wurde beim Empfänger kassiert.

1862, 3. März, Zürich (Unterstrass) - Zürich (Riesbach b. Neumünster, Ankunftstempel Hirslanden, eingeschriebener Brief im 1. Briefkreis und in der 3. Gewichtsstufe (l bis l 1/2 Loth) 23G und 25G

1. Briefkreis, eingeschrieben und gegen Rückschein

7552, 2(5. Februar, Rheinfelden - Mägden, eingeschriebener Brief im L Briefkreis „gegen Schein". Der Brief ist nur mit der gewöhnlichen Einschreibfrankatur (5+5 Rp., dargestellt mit RI T23/31 CILO) versehen, da, im Gegensatz zu heute, die Frankatur für den Schein auf demselben angebracht wurde.

7555, 9. Februar, Stäfa - Männedorf, Brief im 1. Briefkreis, Porto 5 Rp. Verdoppelung für Einschreiben (23B), die Gebühr für den Schein wurde auf dem Schein angebracht.

Rückschein für eingeschriebenen Brief ins Ausland

1856, 7. Februar, Chur - Jaroslaw (Polen) - Chur, Rückschein für eingeschriebenen Brief, Marken vom Absender bezahlt, mit Raute in Chur entwertet und bei Abgang in Jaroslaw mit Rundstempel zusätzlich entwertet (23A) Besitzt ein Leser einen solchen Schein von einem in der Schweiz gelaufenen Brief?

Brief in den 2. Briefkreis

1857, 27. Oktober, Solothurn - Kirchberg (BE), Brief 2. Briefkreis, Gebühr 10 Rp. (23 C111)

1856, 21. Juni, Pfaeffikon (Z//; - Männedorf, Brief im 2. Briefkreis, Gebühr 10 Rp. + Einschreiben 10 Rp. (Paar 23B). Die vielen roten Zahlen lassen vermuten, dass der Brief mit der Fahrpost befördert wurde.

1855, 29. April, Seeberg - Muri bei Thun. Zu beachten ist die besondere Entwertung durch den Posthalter von Seeberg (Stempel in rot), zusätzlich zur Entwertung mit Rauten kam das Durchstreichen der Wertziffern mit der Feder, und weil Postablagen nicht über Datumstempel verfügten, wurde es handschriftlich notiert. Der CHARGE - Stempel sowie rückseitig ein Durchgangsstempel von Bern (beide in blau) sind dort angebracht worden.

Briefe in den 3. Briefkreis

1858, 27. März, Morges (VD) - Prefargier (NE), einf. Brief in den 3. Brießreis (24D II)

1861, 19. April, Winterthur - Zürich, eingeschriebener Brief im 3. Briefkreis, Gebühr 15 + 15 Rp. (Paar 25GIV)

7552, 77. Juni, Chur - (Grenze) - Genua; Brief, der bis an die Grenze frankiert wurde, was bis Ende 1851 relativ häufig, nachher jedoch nur noch selten vorkam, da man viele Destinationen mit Marken frankieren konnte. In diesem Fall war die Frankatur nutzlos, da der Empfänger mit dem vollen Porto von 4 Decimes (40 Centesimi) belastet wurde.

1853, 9. Januar, Geneve - Neuchatel, Brief mit 10 Rp. unterfrankiert, deshalb in Genf mit dem eingerahmten „ Timbre insuffisant" in blau und der Taxzahl 5 CS in rot versehen. Die Rayonmarke stammt bereits aus dem Jahre 1851, in dem die Marken aus dem Druckstein BI am Schalter waren (RI T21 AI LU)

1854, 26. Juli, CHur - Basel, 5. Gewichtstufe im 3. Briefkreis, Gebühr 35 Rp. (RI T7 C2LU+RIUT5/6).

1856, 6. März, Lachen - Basel, 7. Gewichtsstufe im 3. Briefkreis. 26C und 22C (siehe auch Artikel Hermann in der POSTGESCHICHTE Nr. 70, S. 22)