Der Siegeszug des Konventionsgeldes

Österreich hatte also den Silberanteil der neuen Münzen zu hoch angesetzt bis hinunter zu den Pfenningen (Viertelkreuzer). In Anbetracht der steigenden Silberpreise und der Herstellungskosten waren auf die Dauer Gewicht und Feingehalt der Münzen nicht zu halten. Mit Instruktion vom l. Januar 1754 fand die notwendige Abschwächung von Gewicht und Feingehalt statt, und zwar wurde der Conventions-SpeziesTaler ( = 120 Kreuzer C.M.) von 28,82 g Rauhgewicht und 875/1000 Feingehalt auf 28,06 g und 833/1000 herabgesetzt. Der verminderte Silbergehalt der Kleinmünzen machte diese in der Herstellung aber immer noch zu teuer. Österreich tat deshalb, mitten im Siebenjährigen Krieg, den seit Jahrhunderten überfalligen Schritt und liess das Edelmetall Silber bei den Kleinmünzen überhaupt wegfallen und prägte fortan, seit dem 27. 9. 1760, nur noch Kupfermünzen. Also Kreditmünzen, deren aufgeprägter Nennwert nicht mit dem Wert des Herstellungsmaterials (Kupfer) übereinstimmte. Der Kreuzer wog 11, 38 g, der Halbe Kreuzer 5, 36 g und der Heller (Achtelkreuzer oder V* Pf.) nur 0,97 g. Fast 20 Jahre später, mit Patent vom 8.10. 1779, wurden diese Kupfermünzen im Gewicht herabgesetzt, so dass der Kreuzer nur noch aus 7, 77 g Kupfer bestand. Bayern hatte also die Convention mit Österreich schon nach einem Jahr kündigen müssen, aufgrund der in Norddeutschland immer weiter fortgeschrittenen Münzver schlechterung der Kleinmünzen. In Bayern galt bereits für die damaligen 30- und 15- kr. Münzen ein 25 Gulden-Fuss. Auf Drängen der Kaiserin erklärte Bayern sich bereit, weiterhin nach dem Conventionsfuss von 1753 zu prägen. Das führte dazu, dass der bayerische Conventionsgulden weiterhin die Aufzahl 20 trug und auch weiterhin nach dem 20 GuldenFuss geprägt wurde, aber in Bayern 72 bayerische Kreuzer rechnete, in Österreich dagegen rechnete er 60- KreuzerConventionsmünze. Und der Conventions-Spezies -Gulden, der Doppelgulden, der 120 Kreuzer C.M. rechnete, war 144 bayerische Kreuzer wert. Eine Betrachtungs- und Rechnungsweise, die uns heutigen als zu kompliziert, unpraktisch und unverständlich erscheint, sie muss aber den damaligen Zeitgenossen keinerlei Probleme bereitet haben; sie hätten es ja ändern können, aber sie blieben dabei. Und erst 1857 bei der Münzkonferenz der Zollvereinsstaaten mit Österreich in Wien wurde der Conventionsfuss ausser Kurs gesetzt. Die übrigen süddeutschen Gulden KreuzerGebiete interessierten sich für die von Österreich und Bayern gefundene Lösung ihrer Münzprobleme. Die Vertreter der drei oberen Reichs-Kreise Franken, Bayern und Schwaben, also das ganze Reichsgebiet südlich der Mainlinie, traf sich in Augsburg vom 29.2. -18.4.1761 zu einem MünzProbations-Convent. Man einigte sich dort nach langem Hin und Her auf den Conventions-Münz-Fuss und zwar in der bayerischen Lösung. Am 6. Mai wurde das entsprechende Münz-Patent veröffentlicht. Und damit waren Süddeutschland und Österreich ein einheitliches Münz- und Währungsgebiet geworden.
Auch ausserhalb des Guldengebietes, in Norddeutschland stiess diese süddeutsche Regelung auf Interesse. Sachsen, das nach den Wirren des Siebenjährigen Krieges, der u.a. sein gesamtes Geld- und Münzwesen in völlige Unordnung gebracht hatte, ging schon kurz nach Friedensschluss auch zum Conventionsfuss über, allerdings in der spezifisch norddeutschen Talerrechnung. Während im Süden der Taler ein Doppelstück des Gulden ist, war im Norden der Gulden ein Zweidrittel-Stück des Talers. Das führte zu folgender Überlegung: Wenn der Conventionsgulden im 20 Gulden FUSS ausgebracht wird, dann müsste er als Zweidrittel Stück eines Talers einem Taler im 13 1/3 - FUSS gegenüberstehen. Seit altersher hatte man hier die Teilung der Taler in 24 Groschen zu je 12 Pfennigen, die man jetzt beibehielt. Aber dieser Taler im 13 l/ 3 Taler-Fuss war nur ein Rechnungstaler, d.h. er wurde nicht als Münze geprägt, sondern nur eine Zähl- bzw. Rechnungseinheit. Die Umlaufrnünze dieses Conventionstalers war wiederum ein Zweidrittelstück davon, es hielt 16 gute Groschen (gGr.) und entsprach damit im Wert genau einem Conventionsgulden. Diese Rechnung des Conventionsgeldes breitete sich in Norddeutschland ziemlich schnell aus. Braunschweig-Wolfenbüttel übernahm den Taler bereits 1764. Über Sachsen folgte auch Polen und dann bald fast ganz Norddeutschland. Nur Preussen blieb bei seinem 14 Taler-Fuss; ausserhalb blieben auch Mecklenburg-Schwerin und die drei Hansestädte. Hannover folgte dem Conventions-Fuss erst 1817, weil Napoleon dazwischenkam. Es war also Österreich - unmittelbar gefolgt von Sachsen - das den Mut fand, mit dem Kleingeld-Elend aufzuräumen, indem es beiden Kleinmünzen von der bis dahin gebräuchlichen Billun-Legierung, viel Kupfer, wenig Silber, abging und reine Kupfermünzen einführte.

Das, was dann Scheide-Münze hiess, war geboren. Es war Kreditgeld, dessen aufgeprägter Wert nicht dem Metallwert entsprach und im Widerspruch zu der bis dahin üblichen metallistischen Geldauffassung stand, wonach der Wert einer Münze ihrem Edelmetalgehalt entsprechen sollte. - Eine Auffassung, die ständig zu Münzverrufungen, Verschlechterungen, Einziehungen, Verfälschungen, kurzum zu ständigem Wertverlust der umlaufenden kleineren Münzen beigetragen hatte, da kein Münzherr bereit war, bei der Prägung der kleineren Stücke Geld zuzusetzen. Schliesslich verlangte die Herstellung der Kleinmünzen insgesamt ja die gleiche Menge Edelmetall wie die einer grossen Münze, verursachte aber wesentlich mehr Arbeit und war folglich in der Herstellung wesentlich teurer.