Briefe Frankreich - Zürich

Frankreich -- Kanton Zürich -Frankobriefe

Frankreich hielt sich bei der Angabe des Weiterfranko für Zürich an denAnsatz, den es für die unfrankierten Briefe aus dem Postarrondissement Zürich als „ausländisches Porto" erhob. Also: 3 Dec. für den Kanton Züricher, 6 Dec. für Graubünden und 5 Dec. nach den übrigen Kantonen.



Lyon, 11.5.1832
Frankobetrag rückseitig 9 D. zusammengesetzt aus 6 D. für Frankreich und 3 D. für Zürich.
Die Angabe „ Wohlen bei Zürich" trifft zwar insofern zu, als Wohlen tatsächlich nicht weit entfernt von Zürich ist aber doch schon im Kanton Aargau liegt.
Der Brief gelangte also in das Briefpaket nach Zürich, obwohl der Aargau eigentlich schon im Einflussgebiet von Basel lag.
Zürich vergütete daher von seinen 3 Decimen 2 kr. an den Aargau, links angeschrieben.

Eine um zahlreiche Abbildungen erweiterte Ausarbeitung dieser Abhandlung kann bezogen werden bei:

Rudolf Buschhaus Friedrich Alfred Str. 69 D-47226 Duisbur