Frankreich - Zürich
Frankreich - Zürich Die Rayon-und Transitstempel
Die Darstellung der Vertragsverhältnisse wäre einseitig und unvollständig, wenn nicht auch die Briefe aus der Gegenrichtung besprochen werden würden, (sogenannte vice-versa) Wir kommen zurück auf den bereits oben erwähnten Art. 13 des Postvertrages, wonach Frankreich in 10 Rayons eingeteilt wurde und entsprechend die Stempel L.F. 2D. - L.F. 11 D. einsetzte.
Vgl. DASV Beilage zum Rundbrief 315, Heft 25, Juni 1972
Neben den Stempeln L.F.... D. finden wir auch andere, wie C.D. ...D; C.F. ...D; F.R.... D. Zum Verständnis greifen wir auf den Ursprung dieser Stempel zurück:
C.D. ...D; und C.F. ...D. Postvertrag Frankreich - Fischer
F.R.... D. Postvertrag Frankreich - Bern
L.F.... D. ohne Rahmen Postverträge Frankreich - Basel und Frankreich - Zürich
Die Stempel L.F.... D. mit Rahmen gehören zu den Postverträgen Frankreich - Neuenburg und Frankreich - Waadt, spielen also in unserem Zusammenhang keine Rolle.
Wenn wir bedenken, dass die Briefe von oder über Paris in der Regel bereits dort für den Austausch mit Zürich vorbereitet worden sind, wird die Vielfalt der Stempel klar. Für Paris war entscheidend, dass die Decimen-Zahl stimmte.
Die Stempel L.F. 2 D. bis L.F. 6 D. finden wir auf Briefen aus der Region zwischen Hüningen und Paris und die Stempel L.F. 2 D. bis 11 D auf Briefen, die auf der Strecke Marseille-LyonBelfort nach Hüningen befördert wurden. Zur zweiten Kategorie kommen noch jene, die in Paris nicht bearbeitet worden sind.
So kommen folgende Stempel auf den Briefen im Paketaustausch Frankreich - Zürich vor:
Die Stempelfarbe variiert in Paris zwischen rot bis orange, in Hüningen schwarz bis 1832, dann rot.
Diese Stempel wurden im Postaustausch Frankreich - Zürich wohl alle in Hüningen aufgesetzt
Frankreich - Kanton Zürich - unfrankiert - Kreuzerwährung bis 30.6.1836
Entsprechend dem im Tarifstempel enthaltenen Betrag erhielt Frankreich von Zürich seine Vergütung in Decimen je 7 1A Gramm.
Frankreich - Zürich - unfrankiert- Rappenwährung bis 30.6.1836
Auf den 1.7.1836 kam die Währungsumstellung auf Rappen, l kr. entsprach 2 2/3 Zürcher Rappen. Diese Reform betraf nur die Briefe für den Kanton Zürich
