Kanton Glarus
Grundlagen: Postvertrag Zürich - Glarus, gültig ab 1.1. 1818 und der Folgevertrag, gültig ab 1.1. 1830. ( Staatsarchiv Zürich Postakten 30 LL, Bd. I)
Die Gebühr für die Strecke von Zürich nach Glarus betrug während der ganzen Zeit, von 1829-1845:
4 kr. für den einfachen Brief
6 kr. für den doppelten Brief
8kr.fürlLoth
12 kr. für l ½ Loth;
Glarus erhielt davon 3/4, Zürich l /4
Ausgewechselt wurden die Briefe in Wesen bei der Durchfahrt der Zürcher Post von und nach Chur; in Rapperswil anlässlich des Postkurses Zürich - Rapperswil. Daneben hatte der Glarner-Bote das Recht, bis nach Zürich zu fahren und die Post dem dortigen Postamt zu übergeben. Bei den wenigen Briefvorlagen fällt auf, dass jene vor 1835 die Gebühr der Strecke Glarus - Zürich nicht vermerkt haben. Das soll aber nicht heissen, dass Glarus seinen Teil nicht erhalten hat.
Frankreich bezahlte Zürich für je 7 ½ gr. Briefe aus dem Kanton Glarus 12 Kr.
Frankreich setzte das einfache „ausländische Porto" für die Brief mit L.Z. 12 Kr. gestempelt auf5 Decimen fest.
Glarus, 24.10.1837 4 rechts oben, rote Tinte = Porto bis Zürich
Frankreich: „ausländisches Porto" 5 D
Beifort - Metz 5 D = 10 Decimen
Kanton Glarus - Briefe nach England
l. Beispiel: Zürich und England einfacher „Franco Grenze" beide Briefe schwarz Brief: Franko Grenze 4 + 6 = 10 kr. (rücks.) Engl. Porto bis London ab 8.1836 Ish2d 7 A.E./J.F. beide Briefe rot
Glarus, 23. Juli 1841
2. Beispiel: Für Zürich doppelter; für England einfacher Brief.
Franko Grenze 6 + 10 = 16 kr. (rücks.) Engl. Porto bis London l sh 2d.
Schwanden, 7. März 1837