Kanton Graubünden
Kanton Graubünden - Einleitung
Vorläufige Übereinkunft zwischen Zürich und Graubünden, gültig ab l. l. 1823:
Art. 4 Zürich besorgt die Strecke Zürich - Chur. An einem eventuellen Gewinn ist Graubünden mit 1/5 beteiligt
Postvertrag zwischen Zürich, St. Gallen und Graubünden, gültig ab 1.7.1839:
Austauschpunkte: Rapperswil (Zürich-St. Gallen); Ragatz (St. Gallen-Graubünden)
Art. 11 Die Postämter in Raganz (Graubünden-St. Gallen) und Rapperswil (St. GallenZürich) sind die Auswechslungspunkte zwischen den drei Administrationen, bis zu welchem jeder der kontrahierenden Teile sowohl Porto als Franko für sich allein zu beziehen hat.
Art. 12 Die bisherige gemeinschaftlich geführte Abrechnung wird aufhören und eine blosse Auslagen und Weiterfranko Abrechnung an deren Stelle treten.
Art. 15 Der Korrespondenzaustausch Zurich-Chur in geschlossenen Paketen ist erlaubt.Transitgebühr 8 kr. pro Unze für St. Gallen. Offen 2 kr. der einfache Brief. (Staatsarchiv Zürich Postakten 30 LL BD.III)
Der Tarif von Zürich fiir die Strecke ZürichChur betrug 4 kr. für den einf. Brief. Ob und wie die innerbündnerische Botenpost durch Zürich entschädigt wurde, ist noch ungeklärt. Bei einem Ansatz von L.Z. 16 kr. gegenüber Frankreich ist eine Abgeltung wohl anzunehmen.
Chur, 3. 9. 1837 Stempel Chur blau
Kanton Graubünden - unfrankierte Briefe
Frankreich bezahlte an Zürich für die Briefe mit L.Z. 16 Kr. - 16 kr. je 7 '/2 Gramm und setzte das „ausländische Porto" für diese Briefe auf 6 Dec. für den einfachen fest.
Chur, 6.1.1833
Französische Gebührenberechnung:
„ausländisches Porto" 6 D.
Beifort - Marseille 8 D. = 14 D.
7 !/2-10gr. =x l '/2= 21 Decimen.
Aus dem Engadin
Ohne Inhalt und Jahr
Derblaue Stempel „Engadin" wurde in Chur angebracht. Gebrührenberechnung entsprechend oben. Laut Emil Rüegg bedeutet die „2" rechts oben, die Anzahl der Porti, auf die der Engadinerbote Anspruch hatte.
Kanton Graubünden - frankierter Brief
Kanton Graubünden - Brief nach England
Die Taxierung innerhalb der Schweiz ist an- Franko Grenze: ders als vorher, weil der Brief nach Inkraft- Chur - Zürich 4 kr. treten des Postvertrages Graubünden - St. Zürich - Grenze 6 kr. = 10 Kr. = ISBlutzger Gallen, Zürich vom 1.7.1839 liegt Büro-Gebühr in Chur l Bl. = 16 Blutzger
Chur, 13.7.1843
Porto in England: l Öd