Kanton Schwyz

] 804 schlössen Schwyz und Zürich ein Traktat, das den Postverkehr auf den beiden grossen Routen: Zürich-Schwyz-Gotthard und Zürich-Kanton Schwyz-Chur regelte. Der übrige Postverkehr im Kanton blieb beim Stande Schwyz. Bzgl. der Taxen finden wir den Satz:" das bisherige Porto darf nicht erhöht werden". Zürich bezahlte für die Pacht jährlich 20 Louis d'Or. Die Auswechslung der Briefe fand in Schwyz statt. (ZürcherTraktatenbücher Bd. I, S. 53
Durch Vertrag, gültig ab 1.1.1835-31.12.1841 übernimmt das Postarrondissement Zürich die eigentliche Postregie im Kanton Schwyz.. Gebühren: Schwyz-Zürich einfach 3 kr. doppelt 4 kr. Loth 6 kr.

Die Postgebühren dürfen nicht durch andere Scheidemünzen bezahlt werden.

Auf den 1.1.1842 ging die Postpacht des Kantons Schwyz an Alt Kantons-Statthalter Düggelin. In seinem Auftrag verpflichtete sich St. Gallen, die Post im Kanton Schwyz zu besorgen. Zürich wurde also „ausgeladen".

Zu den verschiedenen Episoden der Schwyzer Postgeschichte Vgl. Z. Inderbitzin, Postgeschichte des Kantons Schwyz

Die neuen postalischen Verhältnisse zwischen Zürich und Düggelin wurden im Vertrag, gültig ab l .4.1842 geregelt.

Schwyz erhält von den ankommenden und abgehenden Zürcher Briefen 2 kr., für den einf. Brief (bis 1/2 Loth incl.) bis l Loth l 1/2 fach, bis l 1/2 Loth 2 fach.

Ab l. l. 1842 ist es also nicht mehr selbstverständlich, dass die Briefe des Kantons Schwyz über Zürich nach Frankreich geleitet werden. Als Alternative stand via Luzern - Basel offen.

Kanton Schwyz - unfrankiert bis 31.12.1841
Mit der Taxierung der Briefe von Einsiedeln hatte das Postbüro in Zürich zwischen 1835-1841 einige Mühe. Das Problem könnte darin gegründet sein: - Zürich bezog für je 7 !/2 Gramm Briefe aus dem Kanton Schwyz 12 kr. - Laut Vertrag von 1835 mit dem Kanton Schwyz kostete die Gebühr von Einsiedeln bis Zürich nur 2 kr., also genau gleich wie die Gebühr der Briefe aus dem Kanton Zürich bis in die Stadt Zürich. Diese Briefe entschädigte Frankreich aber mit 8 kr.

Zürich stempelte also einmal mit L.Z. 12 K, dann aber auch mit L.Z. 8 kr. Daraus ergeben sich dann die unterschiedlichen Gebührensätze auf französischer Seite.

Kanton Schwyz - nach 1.1.1842
Ab l . l . 1 842 hatten Herr Düggelin und die Postverwaltung von St. Gallen „das Sagen" im Kanton Schwyz. Demzufolge war nun auf den Briefen das Porto austaxiert. Der einfache Brief mit 2 / 3, d.h. 2 kr. für Schwyz und l kr. für Zürich. Ab l .7.1840 wurde die Route: Schwyz-Zürich-Basel-Hüningen benutzt

Frankierter Brief