Kanton St. Gallen
Je mehr man sich mit den Postverhältnissen zwischen Zürich und St. Gallen befasst, umso markanter kommen die unterschiedlichen Eigenheiten der beiden Postverwaltungen, ihre Absichten und ihr Gehabe zum Vorschein. Einerseits das demonstrativ imposante Zürich, das die Post im Sinne eines guten Geschäftes für den Staat betrieb. Dagegen betrachtete St. Gallen, - kaufmännisch nicht weniger tüchtig - die Post eher als Instrument im Dienste der Menschen. Trotzdem hat St. Gallen immer sehr darauf geachtet, allerdings ohne grosses Gehabe, aber um so nachwirkender, seine Souveränität unangetastet zu wahren. Aus dieser Sicht ist es auch besser verständlich, dass St. Gallen mit Frankreich seinen eigenen Vertrag abschloss. Damit waren sie von Zürich unabhängiger und wohl auch besser informiert. Anschliessend regelte St. Gallen mit Zürich in einer Übereinkunft die gegenseitigen Rechte und Pflichten.
Auszug Postvertrag Zürich - St. Gallen 14.11.1828, wegen Überlieferung der französischen Korrespondenz.
Art. l Der Herr Abgeordnete von St. Gallen erklärt hiermit seinen Beitritt zu dem von dem Herrn Abgeordneten von Zürich mit der französischen General Postdirektion unterhandelten Postvertrag und damit zugleich die Überlassung der französischen Korrespondenzen der Kantone St. Gallen und Appenzell an das OPA. Zürich zum Transport von und nach Frankreich.
Art. 3 Das OPA. St. Gallen vergütet dem OPA. Zürich für die aus Frankreich kommenden Briefe nachstehende Preise:
Für die durch Frankreich transitierende Korrespondenz:
Alles nach dem bei den schweizerischen Postämtern üblichen Taxmodus von einfachen und doppelten Briefen, so wie nach dem Gewicht von Loth und Unze.
Die gleiche Taxvergütung hat auch für die nach Frankreich bestimmten Briefe statt, die bei der Aufgabe frankiert werden wollen,... oder frankiert werden müssen.
Die Briefe nach Grossbritannien und den Niederlanden sollen franko Hüningen gestellt und von dem in 12 kr. bestehenden Frankaturbetrag dem OPA. Zürich 8 kr. vergütet werden.
Art. 4 Dagegen bonifiziert das OPA. Zürich dem OPA. St. Gallen, für die von da und der Route nach Frankreich bestimmten Briefe
Art. 5 ... die französischen Korrespondenzen der St. Gallischen Ortschaften auf der Zürcher-Churer Postroute [werden] auf gleichem FUSS wie bis anhin behandelt und Porto und Franko zwischen Zürich und diesen Gegenden in die gemeinschaftliche Rechnung der Zürcher-Churer Post aufgenommen.
Art. 6 [sinngemäss] Sobald die teure Lörracher Route durch einen günstigeren Basler Transit ersetzt werden kann, weden die französischen Briefe St. Gallen 2 kr. für den einfachen Brief weniger kosten. Zugleich wird Zürich für die aus St. Gallen kommenden Briefe nach Frankreich 6 kr. anstelle von 4 kr. bezahlen.
Zusammenfassend kann man sagen:
Zürich überlässt oder vergütet St. Gallen das gesamte Porto/Franko der Strecke ZürichSt. Gallen. (Der Kurs Zürich-St. Gallen wurde von beiden Postveraltungen hälftig gemeinsam betrieben)
Zürich bezahlt St. Gallen also für den einf. Brief aus St. Gallen oder Route 4 kr. Frankreich bezahlt Zürich für je 7 Vz gr. Briefe aus dem Kanton St. Gallen 12 kr. Frankreich setzt sein „ausländisches Porto" für den einf. Brief mit Stempel L.Z. 12 Kr. auf 5 Decimen fest.
Kanton St. Gallen - Transit über Lörrach
Kanton St. Gallen - unfrankierter Brief - Transit Basel
Auf den 1.7.1840 wurde der Transit durch Basel Wirklichkeit. Zürich bezahlte an Basel eine Transitgebühr von 4 kr. pro Unze von 30 französischen Gramm Briefe. Wie seinerzeit schon vereinbart, bezahlte Zürich nun auch für den einf. Brief von St. Gallen 6 kr., gegenüber 4 kr. zuvor. Wie auch bereits in dem geheimen SeparatArtikel 1828 vereinbart, brachte diese Änderung für Frankreich nicht Neues.
Kanton St. Gallen - unfrankierte Briefe - Transit über Basel
An dem folgenden Beispiel sieht man, wie sehr sich die subtilen GewichtsDifferenzen auf die Gebühren auswirken konnten.
St. Gallen, 5.9.1844
Zürich betrachtete den Brief als unter l Loth und vergütete an St. Gallen l '/2 x die einfache Gebühr von 6 kr., also 9 kr. Frankreich vermerkte oben linke 15 Gramm, was der Gewichtsstufe 15-20 Gramm entsprach, also das einf. Porto von 14 Decimen x2'/2 = 35Decimen. Bedenken Sie dabei, dass 7 Dec. damals einen halben Tagelohn bedeuteten.
Kanton St.Gallen - Frankobriefe - Transit über Lörrach
Bei dem folgenden Brief ist zu beachten, dass St. Gallen nur das Weiterfranko ab Zürich vermerkte. Das Franko bis Zürich mit 6 kr. ist nicht angeschrieben.
St. Gallen, 16.2.1830
Der Absender bezahlte 22 kr., zusammengesetzt aus:
St. Gallen-Zürich 6 kr. (nicht vermerkt)
Weiterfranko 16 kr. (rückseitig)
Das Weiterfranko besteht aus:
Zürich-Hüningen 8 kr.
Belfort-Strassburg 8 kr. (=4 Dec. x 2)
Im Transit über Basel verhält sich die Rechnung ebenso. Es ist lediglich der Weiterfrankobetrag rückseitig mit 14 um 2 kr. ermässigt. Auch bei diesen Briefen schreibt St. Gallen den Frankobetrag für die Strecke St. Gallen-Zürich nicht an, weil der Betrag in St. Gallen verbleibt, wie wir oben gesehen haben.
Kanton St. Gallen - Briefe nach Spanien - Transit über Lörrach
Briefe nach Spanien waren bis an die spanische Grenze zu frankieren. Dies bedeutete für den Absender in St. Gallen
1. Frankatur bis Zürich, für den einfachen Brief6 kr. (Diesen Betrag bezieht St. Gallen
2. Weiterfranko bis Hüningen 8 kr. (Diesen Betrag bezieht Zürich auch für die Bestreitung seiner Auslagen an Aargau, Baden und den Transfer nach Hüningen)
3. Weiterfranko bis zur span. Grenze.Darin enthalten ist die Bezahlung Frankreichs mit 12 Decimen, je 7 '/2 Gramm Briefe, unter Anwendung des Umrechnungskurses l Dec. = 2 kr., also 12 Dec. = 24 kr. Daraus ergibt sich ein Gesamtweiterfranko von 3 2 k
Nur dieses Weiterfranko von 32 kr. wird rückseitig vermerkt, das eigene Franko von 6 kr. schreibt St. Gallen nicht an.
In Zaragossa bezahlte der Empfänger 9 Reales an spanischem Inlandsporto
In Zaragossa bezahlte der Empfänger 9 Reales an spanischem Inlandsporto
In der Übereinkunft zwischen Zürich und St. Gallen wird zu diesem Punkt festgehalten: „Die Briefe nach Grossbrittanien und den Niederlanden sollen franko Hüningen gestellt und von dem in 12 kr. bestehenden Frankaturbetrag dem OPA. Zürich 8 kr. vergütet werden." Mit anderen Worten: Laut Tarif in St. Gallen kostete der einfache Brief nach England für den Absender 12 kr. Davon behielt St. Gallen 4 kr. für sich und gab 8 kr. an Zürich weiter. (Weiterfranko) Ab August 1836 ermässigte England seine Gebühr auf l sh2d.
Kanton St. Gallen - Briefe nach England - Transit über Basel
St. Gallen, 25.4.1845
Die rückseitigen 9 kr. (Rötel) stellen das Weiterfranko für Zürich (doppelter Brief) dar. Der Absender in St. Gallen bezahlte darüber hinaus noch das Franko bis Zürich mit 9 kr. (nicht angeschrieben, da sie in St. Gallen verblieben) Die Gebühren in England entsprachen dem Tarif für Briefe aus Sardinien und nicht aus der Schweiz. (Vgl. Einleitung für Briefe nach England) Hier erhob England 2sh Id = Gebühr aus Sardinien für !/2 - 3/4 Unze. Unter 1/4 Unze betrug die englische Gebühr l Öd
Aus Feldkirch (Vorarlberg) - über St. Gallen
Die folgenden beiden Briefe dokumentieren eine vertragswidrige Versendung von Briefen aus dem österreichischen Feldkirch über St. Gallen nach Frankreich. Sie kamen damit in den Genuss des St.Gallen/Züricher Frankreichvertrags und kosteten so für den Empfänger 2 Dec. weniger, als wenn sie offiziell aus Österreich kämen. Die Briefe bezahlten in Feldkirch 2 kr. C.M. für die Beförderung nach St. Gallen (jeweils rückseitig vermerkt). Der Stempel Feldkirch wurde dann überstempelt mit „ST. Gall & ROUTE" um sie als Schweizer Briefe erscheinen zu lassen. Vielleicht bestand hier eine inoffizelle Verabredung zwischen Feldkirch und den Schweizer Behörden.
Bezüglich der Gebühren ergab sich lediglich für Frankreich ein Verlust, deshalb auch der Täuschungsversuch mit der Überstempelung
St. Gallen erhielt sein Porto von Zürich und Zürich seines von Frankreich.
Wer hat nähere Informationen ?