Kanton Thurgau

Die Übereinkunft zwischen dem Kanton Thurgau und der Direktion in Zürich - gültig ab 1.1. 1830 - regelte die Verlängerung der Pacht des Postregals gegen einen jährlichen Betrag von Fr. 2'200.- und Fr. 400.- für den Strassenunterhalt. Bezüglich der Posttarife galt noch der Vertrag von 1806:
Briefe von Zürich in den Kanton Thurgau bis und mit Frauenfeld 2 kr. Briefe über Frauenfeld hinaus 3 kr.

Auf den 1.1.1842 kam es zu einem neuen, umfassenderen Postvertrag zwischen Zürich und Thurgau.
Die Gebühr von Zürich bis Frauenfeld betrug nun 3 kr. für den einfachen und 4 kr. für den doppelten Brief.
Für die weiter als Frauenfeld liegenden Orte 4 kr. bzw. 5 kr. der doppelte.
Die Berechnung auf der französischen Seite änderte sich dadurch selbstverständlich nicht.

Kanton Thurgau - Frankobrief - Transit Basel
Die vorliegenden Frankaturen aus dem Kanton Thurgau lassen sich nur unter der Annahme erklären, dass der Thurgau auch in den Genuss einer Ermässigung von 2 kr. - wie der Kanton St. Gallen kam - als auf den l. Juli 1840 der Transit durch Basel möglich wurde. Eine Bestätigung aus den Akten fehlt dazu bisher.
mögliche Frankobrechnung:


Kanton Thurgau - Briefe nach England
Es bestand Frankaturzwang bis zur Schweizer Grenze.Vgl. „Briefe nach England, Allgemeine Bemerkungen)


Kanton Unterwalden

Stanz, 4.10.1835
Postpacht durch Zürich ab l .7.1834
InnerkantonerTarif: bis 5 Stunden 2 kr., darüber 4 kr.