Kanton Zürich

Briefe von Verwaltungen in der Schweiz an Gemeindeverwaltungen in Frankreich:
Obwohl der gezeigte Brief des Bezirksgerichts Zürich von der Züricher Postverwaltung portofrei an Frankreich geliefert wurde, taxierte ihn Frankreich wie einen Brief aus dem ersten Züricher Rayon. Es liegt noch ein weiterer Brief aus dem Kanton Glarus vor (Näfels, 15. Mai 1836), der die gleiche Behandlung erfuhr.

Briefe aus dem Postarrondissement von Zürich und angeschlossenen Kantonen

Auf der Ebene der unterzeichneten Parteien, Zürich und Frankreich, sehen die Vertragsverhältnisse recht einfach aus. Nun stecken aber gerade auf Seite Zürichs hinter der einfachen und klaren Fassade viele Details, die der Postgeschichtler beachten muss, wenn er die Briefe verstehen will. Zürich war ja nur federführend für eine grosse Anzahl von eigenständigen Postverwaltungen, deren Souveränität es zu beachten galt. Aus diesem Grunde hielt ich es für sinnvoll, die Briefe von „Zürich" anhand ihres Ursprungskantons gegliedert zu behandeln.
1. Kanton Zürich
Währung: Auf den 1. Juli 1836 - also während der Vertragsdauer vom 1.4.1829 - 30.11.1845 - fand im Postwesen des Kantons Zürich eine Währungsreform statt: Die Umstellung von Kreuzern auf Zürcher Rappen. Dem Gutachten einer Postkommission vom25.5.1836 entnehmen wir: „Die Zürcher haben ein eigenes Währungssystem, das Verrechnungen mit den übrigen Postgebieten sehr erschwert und ungenau macht. So sind Kreuzer gar nicht vorhanden und Batzen haben keinen gesetzlichen Kurs, l Kreuzer entspricht z.B. 2 2/3 Zürcher Rappen, gegenüber 2 !/2 Rappen in ändern Kantonen" (Alfred Bohnenblust/ Vortrag in Zürich 1997) Die Zürcher Rechnungsmünzen Somit sind also die Briefe des Kantons Zürich bis 30. Juni 1836 in Kreuzern und ab l. Juli 1836 in Rappen austaxiert. Diese Massnahme erleichterte der Bevölkerung des Kantons Zürich die Bezahlung der Postgebühren. Der grosse geheime Wunsch von Zürich, dass sich nach und nach auch die ändern Kantone diesem Währungssystem anpassen würden, ging aber nicht in Erfüllung. Ganz im Gegenteil, nach der Gründung des Bundesstaates musste Zürich seine Währung den übrigen Kantonen anpassen.

Die Zürcher Rechnungsmünzen

In Zürich rechnete der Grosshandel mit Gulden, Kreuzern und Hellern;

Der Kleinhandel mit Schilling, Rappen und Hellern, und die Staatsverwaltung mit Franken, Batzen und Rappen. Als Besonderheit wurde in Zürich der Gulden in 16 Batzen eingeteilt (und nicht wie üblich in 15). Dies war der Grund für die schwierige Umrechnung von Kreuzern in Zürcher Rappen. Vgl. Diss. P. Meier: Der Währungswirrwar von der Helvetik bis zur Bundesverfassung.