Kanton Zug

1804 schlössen die Regierung des Kantons Zug und die Direktion in Zürich einen Postpachtvertrag. (Fr. 128.-Pachtsurnme)
Auf den l. 4.1834 kam es dann zu dem eigentlichen Postvertrag. Die Gebühr ZugZürich wurde auf 2 kr. für den einfachen Brief, 3 kr. den doppelten und 4 kr. das Loth festgesetzt.
Dem kleinen nahegelegenen Nachbarkanton gewährte Zürich mit L.Z. 8 Kr. die gleichen Bedingungen wie für den eigenen Kanton.