Etwas über Luftpost-Briefkartenschlüsse.

Wenn man heute einen Luftpostbrief nach einer Ortschaft z. B. in China aufgibt, so gelangt er in einen Postsack, der einen Anhänger (eine "Karte") mit der Aufschrift "Beijing" aufweist, denn Zürich hat mit der chinesischen Postverwaltung einen "Kartenschluss" Zürich-Beijing (und Beijing-Zürich) vereinbart. Der Postsack wird dann dem Swissair-Kurs nach Beijing mitgegeben. In Beijing wird der Postsack geöffnet und die Briefe nach den einzelnen Bestimmungsorten sortiert und weiterbefördert. Ein Kartenschluss muss immer vorgängig mit der Postverwaltung des Bestimmungslandes vereinbart werden. Es ist nicht möglich, einen Postsack einem Flugzeug mitzugeben, ohne dass ein Kartenschluss vereinbart wurde. So gab es z. B. keine Möglichkeit, den Erstflug der Swissair Zürich - San Francisco am 26. Mai 1998 zu dokumentieren, da keine diesbezügliche Vereinbarung bestand. Luftpostsendungen für San Francisco werden den Flugzeugen nach Los Angeles mitgegeben und dort umgeladen in ein Flugzeug nach San Franciso. So ist es zwischen den Postverwaltungen vereinbart. Warum es so umständlich ist, bleibt den zuständigen Stellen vorbehalten (in diesem Fall den amerikanischen Postbehörden); sie werden wohl ihre Gründe dafür haben. In der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg war es grundsätzlich nicht anders als heute. Auch damals gab es schon KartenschlüsseNur war damals das Postaufkommen viel geringer, und anstelle der Postsäcke wurde die Luftbriefpost in Postbeuteln oder - wenn es ganz wenige Sendungen waren - auch nur in grossen Briefumschlägen befördert. Auch Direktflüge über lange Strecken gab es noch nicht. So mussten damals die Kartenschlüsse einoder mehrmals umgeladen werden, - immer gemäss vorgängiger Vereinbarungen. Die erwähnten "grossen Briefumschläge" hatten natürlich keine Anhänger. Der Zielort war vielmehr mit Buntstift markiert oder auch aufgedruckt. Ausser den beteiligten Postlern hat wohl kaum jemand einen solchen Briefumschlag zu sehen bekommen. Durch einen Zufall bin ich bei einem alten Sammler auf solche Umschläge gestossen und kann hier einige davon (verkleinert) zeigen. Sie stammen aus der Zeit um 1930. Die Abbildungen l bis 4 sind von Wien, Leipzig und Frankfurt (Main) nach Stockholm. Interessant dabei sind die Angaben über das Gewicht des Inhalts: 20 oder 30 oder 50 oder 100 Gramm - es hat sich also nur um ein paar wenige Briefe gehandelt, die mit der Flugpost zu befördern waren. Die Abbildung 5 stammt aus der Nachkriegszeit (Datum im Druckvermerk: 1255, also Dezember 1955); sie enthielt Flugpostbriefe von Hamburg Flughafen nach Stuttgart Flughafen mit Umlad in Frankfurt (Main). Hier fehlt die Gewichtsangabe, dafür ist die Nummer "Luftbriefbost / Depeche Avion No. 177" angegeben. Diese bezieht sich auf ein Begleitformular, das die postalische Bezeichnung "AV7" aufweist und den Inhalt des Umschlages oder des Postsackes angibt O'AV" steht angeblich für AVION; oder ist es abgeleitet von der früheren Bezeichnung "FEUILLE d'AVIS"?Auch die Postler von heute haben darauf keine Antwort). Eine verkleinerte Wiedergabe solcher Formulare aus dem Jahre 1958 zeigen die Abb. 6 und 7. Abb. 6 betrifft einen Versand von München über Stuttgart nach verschiedenen Destinationen in den USA mit Lufthansa 301 und 420. Abb. 7 ist einAV7 und diente jedenfalls zur späteren Abrechnung mit den Fluggesellschaften, die natürlich für ihre Dienste bezahlt sein wollten. Für den Luftpostsammler stellt sich die Frage: soll ich die ersten Luftpost-Briefkartenschlüsse in meine Sammlung aufnehmen, analog zu den Erstflügen? Vor zehn oder mehr Jahren wäre die Frage wohl mit einem klaren "nein" beantwortet worden. Heute - unter dem Aspekt "Postgeschichte" - könnte man sehr wohl "ja" dazu sagen. Das Problem ist nur : die Daten der ersten Luftpost-Briefkartenschlüsse sind in vielen Fällen gar nicht bekannt. Gelegentlich tauchen Belege auf, die nicht mit einem Erstflug befördert wurden, aber mit einem ersten Luftpost-Briefkartenschluss befördert sein könnten. Aufgrund der Angaben in den seinerzeitigen Bekanntmachungen der Post kann man auf erstmalige Fertigung von Luftpost-Briefkartenschlüssen schliessen. In einer zukünftigen Ausgabe des schweizer Luftpost-Handbuches werden diese auch vermerkt sein. Ein Erstflug nach aerophilatelistischer Definition ist immer auch ein erster LuftpostBriefkartenschluss! Aber ein erster Luftpost-Briefkartenschluss ist nicht immer ein Erstflug! Denn sobald ein Umlad stattgefunden hat, zählt der Beleg nicht zu den Erstflügen. Anmerkung der Redaktion: (Heibig) Durch einen Zufall wurde mir vor kurzem eine Tüte mit Postformularen der Luftpost am Münchner Flughafen angeboten. In diesem Konvolut, das hauptsächlich aus Anhängern von Luftpostsäcken bestand, fand sich ebenfalls eine AV 7, mit Heftklammern an der Sackfahne befestigt. Dass sich in dieser Tüte übrigens auch zwei LeinenLuftpostsäcke befanden, sei hier nur am Rande erwähnt. Gerne stelle ich diese Belege für eine weitere Bearbeitung zur Verfügung.