Triest - verwirrende Taxierungen in Österreich

Der lange praktizierte Grenzfrankozwang Österreichs mit den deutschen Nachbarstaaten hat manchen zu der Ansicht verführt, dass Briefe etwa aus Bayern und Sachsen im Wechselverkehr mit Österreich jederzeit klar und eher langweilig seien. Die Taxierungen auf einer Korrespondenz aus Sachsen nach Triest zwischen 1825 - 1833 gibt uns allerdings einige Rätsel auf, die sicherlich keinen Einzelfall darstellen. Mit aller Vorsicht können hier auf dem jetzigen Stand des Wissens nur Vermutungen und Argumente zur Erklärung angeboten werden; um so mehr ist zu hoffen, dass unsere österreichischen Freunde weitere Informationen zur besonderen Situation in Triest und ähnlich gelagerten Fällen in anderen Orten beisteuern können, um die Unklarheiten zu beseitigen.

Ausgangslage:
Diese Privatkorrespondenz stammt hauptsächlich aus Leipzig und ist an eine Angehörige des dortigen Handelshauses Hoffmann in Triest gerichtet. Auf die Postvertragsverhältnisse zwischen Sachsen und Österreich muss hier nicht weiter eingegangen werden, wichtig ist lediglich die Feststellung, dass die Briefe dem Grenz-Frankozwang unterworfen waren, d.h. sie mussten von Sächsischer Seite bis zur österreichischen Grenze frankiert werden, während in Österreich das Porto nach dem Tarif vom 1.6.1817 durchwegs mit 14 kr. C.M. für den einfachen Brief angesetzt wurde. Da die Taxierungsprobleme ausschliesslich bei der Behandlung in Österreich bzw. in Triest auftreten, spielt die unterschiedliche Gewichtsprogression in beiden Ländern und die Taxe der sächsischen Seite nur eine untergeordnete Rolle und kann weitgehend vernachlässigt werden. Die Abb. l zeigt einen „Normalbrief' aus dem Januar 1828. Vier gute Groschen wurden in Leipzig für diesen einfachen Brief bezahlt und entgegen der landläufigen Regel immer auf der Vorderseite notiert. Österreich setzte seine 14 kr. C.M. mit dem bekannten „Krakel" an. Die Ziffer „76" neben dem Ortsstempel hat keine postalische Bedeutung, sie stammt von der Hand des Absenders, der seine Briefe fortlaufend nummerierte. Auf nahezu allen Briefen fehlt der Hinweis „franco Grenze". Dieser Umstand darf aber nicht weiter stören, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass diese Nachlässigkeit bei allen österreichischen Nachbarstaaten anzutreffen ist. Die Notwendigkeit, bis zur Grenze frankieren zu müssen, war so selbstverständlich, dass selbst von offizieller Seite der obersten Postbehörden, das Fehlen des Frankovermerkes gebilligt wurde. Der sächsische Frankoansatz wurde übrigens auch nur sporadisch angebracht.

Zwischenbemerkung:
Wir kennen nun alle die Briefe, die sowohl im Inlandsverkehr Österreichs wie auch im Wechselverkehr mit dem angrenzenden Ausland in der Zeit der Währungsumstellung (etwa um 1817) zwei Taxierungen aufweisen. Abb. 2 Auf diesen Briefen finden wir z.B. die Umrechnung von l fl. 10 kr. W. W. in 14 kr. C.M. angesetzt. Die Taxierungsproblemen, um die es hier gehen soll, haben damit aber offensichtlich nichts zu tun, auch wenn die folgenden Briefe ähnlich aussehen.


Abb. 3 sieht zwar Abb. 2 sehr ähnlich, gehört aber in den hier zu erläuternden anderen Gebührenzusammenhang, der mit der Umrechnung in Abb. 2 nichts zu tun hat.

Als erstes Beispiel unserer Problembriefe mag die Abb. 4 dienen. (Leipzig November 1828) Wie sich zeigen wird, haben wir zwei grundsätzlich verschiedene Theorieansätze zu verfolgen, und für den ersten mag dieser Brief als Kristallisationspunkt der Diskussion aufgefasst werden, weil er als einziger eine rückseitige Rechnung zu dem unverständlichen Taxansatz von 55 x (kr.) aufweist.

Das sächsische Franko fehlt, das österreichische Inlandsporto „14" ist deutlich sichtbar, darüber unterstrichen die „55 x", laut rückseitiger Rechnung setzt sie sich aus 41 + 14 zusammen. Um es kurz zu sagen: unsere Vermutung geht nun dahin, dass es sich um eine Gesamtrechnung des Postamtes Triest gegenüber der Adressatin handelt, die an diesem Tag offensichtlich mehrere Briefe abgeholt hatte und dafür den Gesamtbetrag von 55 kr. zu bezahlen hatte. Die 14 kr. dieses Briefes sind rückseitig wiederholt und die 41 kr. setzen sich aus mehreren anderen Briefen zusammen, (hier handelt es sich sicher nicht um eine „Rötelfalle" siehe POSTGESCHICHTE Nr. 73)
Auf vielen anderen Briefen dieser Korrespondenz wurde sonst nur die Endsumme aller abgeholten Briefe vermerkt (ohne rückseitige Rechnung) Abb. 5. Die 14 kr. sind hier etwas undeutlich geschrieben, die unterstrichene Endsumme von immerhin 2 fl. 34 kr. dafür um so deutlicher.

Zweiter Theorieansatz:
Wir haben bisher die Abholung der Briefe beim Postamt nicht ohne Absicht betont, denn der nächste Brief Abb. 6 legt die Vermutung nahe, dass in Triest für die Zustellung ein zusätzlicher Kreuzer erhoben wurde. Das sächsische Franko mit 23 ggr. braucht nicht weiter zu interessieren, wieder finden wir die „ 14" aber unterstrichen eine „ 15". - Nun kann damit wohl kaum ein weiterer Brief von l kr. Porto aufgerechnet worden sein

Es kann sich eigentlich nur um eine Zustellgebühr handeln. Diese Zustellgebühr wurde auf vielen Briefen extra ausgewiesen.

Abb. 7 Neben dem sächsischen Franko von 3 ggr. wurde die übliche 14 taxiert und dann die Rechnung 42 +2 = 44 kr. C.M. aufgemacht. Daraus muss man wohl den Schluss ziehen, dass Madame Hoffmann durch den Briefträger zwei Briefe erhielt, der eine (vorliegende) mit 14 kr. taxiert, der andere, doppelgewichtige, mit 28 kr. + je l kr. Zustellung, also 14 + 28 = 42 + 2 = 44 kr.

Damit wir sicher gehen können, dass die Taxierung des Inlandsportos 14 bzw. ein Vielfaches einerseits und die Aufrechnung andererseits von verschiedenen Händen stammen, wurde das folgende Beispiel ausgewählt.

Bereits in Sachsen als schwererer Brief mit 4 ggr. bis zur Grenze frankiert, kostete das österreichische Inlandsporto 28 kr. (Tinte) und die Gesamtrechnung weist l fl. 10 + 2 = l fl. 12 kr. aus. Es dürfte also noch ein weiterer Brief, der mit 42 kr. Porto belastet war, zugestellt worden sein. Die verschiedenen Handschriften sind sehr deutlich zu erkennen. Abb. 8

Der Brief Abb. 9 entspricht in seiner Behandlung dem der Abb. 2. Beide zeigen keine Zustellgebühr. Frau Hoffmann hat die Briefe wohl selbst abgeholt oder abholen lassen. Immerhin gehört der Brief Abb. 9 mit dem Vermerk „l Lth" links oben in die dritte Gewichtsstufe. Sachsen setzte 4 ggr. Franko an und das österreichische Inlandsporto kostete 42 kr. C.M. Porto, in Tinte vermerkt. Es lag wohl nur ein Brief an diesem Tag für Frau Hoffmann bereit. Dagegen muss der 31. Oktober 1832 ein korrespondenzfreudiger Tag gewesen sein Abb. 10, denn auf dem Brief sind neben der „14" l fl. 20 + 4 = l fl. 24 notiert, so dass wohl drei weitere Briefe zugestellt wurden mit je einem Kreuzer Zustellgebühr. Die Leser werden gebeten, zu den angeführten Interpretationsversuchen weitere Informationen zu liefern.