Auslage-Stempel Funktion und Anwendung Teil l

Anfang des 19. Jahrhunderts traten in einigen wenigen Ländern eine spezielle Art von Stempel auf, die sogenannten AuslageStempel. Obschon sie in der einschlägigen Literatur erwähnt und teilweise abgebildet sind, entziehen sie sich noch immer der eindeutigen Zuordnung. Dies liegt zum einen an fehlenden Verordnungen, Ausführungsbestimmungen und Cirkularien, zum anderen aber auch an den unterschiedlichen Anwendungen dieser Stempel. Doch wenden wir uns zuerst denjenigen Ländern zu die Auslage-Stempel verwendeten. Dies waren die schweizerischen Kantone Basel, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau und Zürich sowie die beiden Königreiche Bayern und Preußen. So unterschiedlich die geographische Lage dieser Staaten ist, so unterschiedlich war auch die Verwendung dieser Stempel. Zeigten die schweizer Auslage-Stempel noch den Betrag den die kantonale Postverwaltung von fremden Postverwaltungen zu bekommen hatte, so war es in Bayern der Betrag, den Bayern an fremde Postver-waltungen zu vergüten hatte. Darüberhinaus wurden Auslage-Stempel auch dann verwendet wenn innerbayerisch ein Postvorschuss einzuheben war. In Preußen letztendlich wurden Auslage-Stempel nur als Postvorschussoder Postnachnahme-Stempel genutzt. Schauen wir uns doch erst einmal die schweizer Auslage-Stempel an. Die Kantonalen Auslage-Stempel kamen nur gegen deutsche Staaten und Postorganisationen zur Anwendung und wurden auch nur von den Kantonen verwendet die einen direkten Paketschluss mit diesen deutschen Staaten hatten. Eine Ausnahme hiervon machte nur der Kt. Aargau von dem uns keine Auslage-Stempel bekannt sind.Sie dienten wie gesagt dazu den fremden Postverwaltungen den Betrag anzuzeigen, den die jeweilige Kantonspost für sich bezog. In der Regel war dies immer die eigene Gebühr. Eine Ausnahme davon war die Verwendung bei Transitbriefen. Am Beispiel Zürich (Abb.l) sieht man, dass der Kanton, wenn die Postverträge es zuliessen, die gesamten Gebühren der vorliegenden Kantone im Auslage-Stempel vermerkt. Doch Vorsicht, nicht alle Gebühren sind im Auslage-Stempel erfasst. Gibt es wie zwischen Zürich und Aargau ein Transitabkommen das den Transit geschlossener Briefpakete zuliess, und deshalb die Briefe nur nach dem Gewichte oder auch gegen eine jährliche Abschlagszahlung abgerechnet wurden, so erscheinen diese Gebühren nicht im Auslage-Stempel. Auf alle Fälle sind die Auslage-Stempel für uns ein wichtiges Werkzeug zur Interpretation von Briefen

Abb. l Portobrief von Luzerne nach Regensburg vom 23. Mai 1846

Zürich und Luzern der Briefpostkurs über Zug festgelegt. Nach der Übernahme der Post in Zug durch Zürich wurde am 6.3.1835 vereinbart, dass Luzern für die Strecke Luzern - Zug 2 Kr. erhält. Zürich rechnet zu den 2 Kr. von Luzern noch 2 Kr. für Zug und seine eigenen 6 Kr. hinzu. Die Post in Zürich vermerkte damit imAuslage-Stempel 10 Kr. die von Bayern eingefordert werden. Aus den 6 Kr. muss Zürich allerdings noch den stillen Transit durch St. Gallen bezahlen. Bayern rechnet zu den 10 Kr. noch die Sondergebühr von 12 Kr. (PVBay-ZH 1828) als Inlandstaxe hinzu so dass der Empfänger 22 Kr. Gesamtporto zu zahlen hatte.

1. Kanton Basel

Nach den mir vorliegenden Informationen ist die Verwendungszeit, abweichend von Winkler, von 1807 bis 1818 belegt. Nachfolgend drei Briefe aus der bekannten Zumstein-Korrespondenz. Zwei aus der Zeit vor dem PV mit Bayern und einer danach. Abb. 3 und 4 liegen nur wenige Tage auseinander, zeigen jedoch die beiden Möglichkeiten für die Gesamtrechnung. Basel erhob für sich 2 Kr. und Bayern 4 Kr. In Abb. 3 wird die bayerische Gebühr der baseler Gebühr hinzugerechnet und demzufolge die baseler gestrichen; in Abb. 4 wurden beide Gebühren einzeln geschrieben und es oblag dem Expeditor in Kempten die Addition vorzunehmen die jedoch nicht vermerkt wurde.

Abb. 3 Portobrief von Basel nach Kempten vom 20. Juli 1808

Abb.4 Portobrief von Basel nach Kempten vom 28. Oktober 1809

Abb. 5 Portobrief von Basel nach Kempten vom 28. Oktober 1809

Abb.5 zeigt uns einen Brief nach Abschluss des PV zwischen Basel und Bayern 1808. Darin verpflichtet sich Basel die Transite durch Aargau, Zürich und St. Gallen zu bezahlen, bezieht aber die gesamte Gebühr von und bis Rheineck. Das heisst Basel bezahlt an St. Gallen und Zürich je 6 Kr. und an Aargau 8 Kr. je Unze Briefe. Das macht eine Gesamtbelastung von 20 Kr. pro Unze nur für die schweizer Transite. Da Basel auf den einfachen Brief (1/2 Loth = 1/4 Unze) 8 Kr. erhob, verdiente Basel an einer Unze Briefe 12 Kr. Bayern berechnet jetzt 6 Kr. für diesen Brief, so dass ein Gesamtbetrag von 14 Kr. zustande kommt. Eine erhebliche Verteuerung, die sich erst mit dem bayerischen Generaltarif von 1810 etwas relativiert wurde.

Als Nachtrag zu dem Artikel von Karl Zangerle in der PG Nr. 77 erhielten wir nachfolgenden Beitrag.

Obwohl die Ausführungen von Dr. Zangerle, die von ihm angesprochenen Thematik betreffend, vollständig sind, sollte man noch einen Sonderfall berücksichtigen, für den es in den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts auch nur wenige Belegstücke gibt. Die Rede ist von der Konkurrenzsituation zwischen Brief, Postkarte und einer Drucksache. Hier gezeigt wird eine private Postkarte des Handelshauses Carl David Söhne vom 10. Juni 1875 aus Speyer nach Baden in der Schweiz. Die Karte ist mit 2x l Kr. grün, Ausgabe 1870, freigemacht. Obwohl ab dem l. Februar 1873 für Postkarten in die Schweiz eine Gebühr von 3 Kr. vorgesehen war, wurde die Karte nicht nachtaxiert. Da sie ausser der Adresse nichts handgeschriebenes enthielt fiel sie nicht unter die Postmoderation der Postkarten sondern unter die noch günstigere der Drucksachen, für welche ab dem l. Oktober 1872 lediglich 2 Kr. angesetzt wurden.

Eine weitere Zuschrift erreicht uns von Gerald Heschl zum Artikel von G. Smura. Er weist in seinem Schreiben auf den Postvertrag zwischen Österreich und Griechenland vom 7. März 1834 hin, der die zweimal wöchentlich stattfindende Postbeförderung zwischen Patras und Triest beinhaltet. In diesem Postvertrag wird im § VI das Seeporto wie folgt geregelt:' 'Briefe aus den k k. Staaten nach Griechenland bzw. aus Griechenland in die k.k. Staaten sind bis zum jeweiligen Austauschpostamt, das ist einerseits Patras andererseits Triest, zu frankieren. Das Porto zwischen Patras und Triest beträgt für den einfachen Brief bis zum 1/2 Loth, was 7,5 Gramm französisch entspricht, 50 Lepta gleich 10 Kr. CM". Soweit der Vertragstext. Damit wäre auch die fehlende Erklärung für die Taxe, auf dem Brief in Abb. l von Herrn Smura, geklärt.