Die Gebühr zwischen Luzern und Schwyz
I.Abschnitt - Zwischen Schwyz und Luzern bestand kein Postvertrag vor 1842. Der Säckelmeister des Standes Schwyz zahlte den Luzerner Boten seit 1693 einen Jahrlohn und die Auslagen für obrigkeitliche Briefe (PGSZ S. 80 ff.) Seit 1778 war Peter von Euw Luzerner Bote bei einem Jahrlohn von 3 Gl. 30 S. (+ Naturalien von Klöstern, Fixum der Salzdirektion usw.). Während der Helvetik erhielt er einen Jahrlohn von 7 Gl. 20 S. Bei seinem Tode 1799 übernahm sein Sohn Domini von Euw (1776-1830) diese Aufgabe, ebenfalls bis zu seinem Tode. Das Porto für den einfachen Brief von Schwyz nach Luzern et v.v. „kostete" von der Helvetik bis zur eidgen. Post 2 Rreuzer.Dazu siehe Tagsatzungsbeschluss vom 2.8.1803, bestätigt 10.7.1804 und 5.7.1808 (PGSZ S. 103 ff.) bei der Übergabe von derhelvet. Einheitspost an die Kantone: „dass durch diese Trennung weder an den Postrouten noch Taxen irgend etwas zum Nachteil der ändern Kantone verändert werde," oder 1808: „ratifizierter Grundsatz der Unzulässigkeit irgend eine Erhöhung von Portotaxen...". Dieser BeschlussderTagsatzung wurde bis 1849 immer wieder zitiert und „eingehalten". Darum waren die 2 Kreuzer, die zur Zeit dieses Beschlusses gültig waren, in allen Postverträgen aufgeführt.
II. Abschnitt. -1806 wünschte Schwyz, seinen Luzerner-Boten Domini von Euw zweimal die Woche nach Luzern zu schicken, statt wie bisher nur einmal, und tat dies auch umgehend. Luzern sah diesen Boten nichtgern, für Luzern war dies ein Privatbote ohne Kontrakt usw., und deshalb stellte Luzern in Aussicht, die Post 3-4 mal wöchentlich an dieTreib zubringen, wasjaauf dem Weg ihrer italienischen Postschiffe lag. Der ganze langjährige Poststreit deswegen siehe PGSZ, auch unter „Dokumente". Es fällt nun auf, dass in der nachfolgenden Aufstellung genau ab diesem Zeitpunkt (der besagte Brief von Luzern datiert vom 24. 7.1806) Luzern die Briefe nach Schwyz mit l Kreuzer taxierte, statt wie vorher mit 2 Kreuzer, und zwar bis zur Übernahe des Schwyzer Postregals durch Zürich 1835, resp. so lange der Luzerner-Bote tätig war. Das Porto wurde nicht etwa auf l Kreuzer reduziert, sondern Luzern taxierte von nun an nur noch seinen Anteil. Taxiert wurde, was der Luzerner Bote Dom. von Euw und sein Nachfolger Xaver Suter dem Postbüro Luzern zu vergüten hatten. Deshalb auch die häufigen Taxvermerke (von Dusser? bei Castell nie) auf der Briefrückseite: 2 S (= 3 kr; l kr. für die Postbearbeitung an Luzern, 2 kr. für den Botenweg Luzern - Schwyz). Damit hielt sich Luzern an denTagsatzungsbeschluss: Man konnte nicht die 3 kr. austaxieren, (Luzern wollte es, doch Schwyz berief sich auf diesenTagsatzungsbeschluss), also spielte man den „Vorbildlichen", taxierte nurnoch l kr. und überliess es den Boten, wie sie damit zurechtkamen. Solche „Spielchen" wurden auch durch die Züricher Post am obem Zürichsee betrieben!. Bei dem rückseitigen Vermerk 2 S 3 A (kommt nur einmal vor) dürfte es sich um ein „Trinkgeld" handeln, wenn z.B. der Brunner Posthalter einen Brief wegen Verspätung des Postschiffes nach Abgang der Boten erhielt und dem Handelsherrn Dusser diesen noch extra zugestellt hat, oder wenn der „Ruderfranz", Schiffmeister des Luzerner Postbootes, den Brief bestellte, was er laut Aussage der Schwyzer Regierung auch unangefochten tun konnte. Dass die vorangehende Taxbegründung zu l kr. nicht so abwegig ist, zeigt die Tatsache, dass während dieser ganzen Zeit all einfachen Briefe nach Gersau durch die Luzernerpost mit 2 kr. austaxiert sind. Der Gersauer Posthalter wurde bis 1835 von Luzern besoldet.
III. Abschnitt. -Ab 1835 sind die Briefe von Luzern nach Schwyz wieder mit 2 kr. austaxiert, zu diesem Zeitpunkt übernahm Zürich das umfassende Schwyzer Postregal, was auch das Ende der Luzerner Boten bedeutete. Da in dieser Zeit die Verso-Vermerke (von Dusser?) fehlen, ist nicht klar, was der Empfänger zu zahlen hatte. Ich vermute, dass die einfachen Briefe mit 2 kr. dem Empfänger ohne „Bestellgebühr" zugestellt wurden, schreibt doch nach der Zürcherpost F.D. Kyd am 6.4.1843: 2 dass auch der Porto um vieles höher worden ist" (PGSZ S. 634).

Die Bruchstrich-Taxierung (hier ab 1843) müsste eigentlich 1842 mit der Düggelin / St. Gallerpost begonnen haben und dauerte bis zur eidgen. Post. Leider fehlen bei den vorliegenden Briefen die Daten vom Februar 1842 - Januar 1843 (und von 1848- 1852). der einfache Brief müsste weiterhin, wie aus dem Vertrag Luzern - Düggelin / St. Galler von 1842 ersichtlich und nach Vorschrift der eidgen. Tagsatzung (s. oben), 2 kr. gekostet haben. Die Zahl über dem Strich bedeutet die Briefgebühr (bis Brunnen an Luzern), die Zahl unter dem Strich die Gebühr (2 kr. + l kr. von Brunnen nach Schwyz = zusammen 3 kr.), so dass der Empfänger wieder wie schon früher 3 kr. für den einfachen Brief zu bezahlen hatte, (wenn nicht gar 4 kr. + l kr. für die Zustellung. Ein Brief in meiner Sammlung von 1844 von SZ nach LU hat ebenfalls die rücks. Taxierung 2/3, daneben aber noch die 4, Adresse in der Stadt Luzern, kleiner Privatbrief mit l Blatt). Mit derDüggelin / St. Gallerpost entbrannte in Schwyz, besonders aber in Gersau und Einsiedeln, ein wahrer Aufruhr wegen der Bestellgebühr, (siehe PGSZ S. 206) Die Post von Luzern wurde ab September 1842 mit dem Dampfschiff spediert und zwar so: Das Dampfschiff hielt zwischen Brunnen und Treib (wie zwischen Gersau und Beckenried) auf hoher See kurz an: Postgegenstände und Passagiere wurden auf die Kahnpost, d.h. Ruderschiffe imAuftrag der Post, umgeladen, denn ausser in Luzern und Flüelen gab es keine Landungsstege fürDampfschiffe. Brunnen erhielt seine Landungsbrücke für Dampfschiffe am l. 6. 1847, doch die Kahnpost dauerte bis in die 60 er Jahre (Zeitverlust und Kosten wegen Holzverbrauch bei Anlanden und Abfahren!)
Von Mitte 1845 an findet sich auf der Briefrückseite der Ankunftstempel von Schwyz, vorerst schwarz, ab 1846 blau. Es scheint auch hier, dass man weniger aus Verträgen, sondern aus Belegen die Taxierung der Briefe einigerniassen erkennen kann...