Die Provokation Neu-Ulm
Eigentlich müssten die Angaben bei Feuser (S. 619) schon stutzig machen, dass es mit diesem Postort nicht so ganz mit rechten Dingen zuging. Vermerkt ist „zwischen 1832 und 1838 Briefsammlung, ab 1844 Expedition". Nun ist Neu-Ulm so klein auch wieder nicht, und es gibt entschieden unbedeutendere Orte, die längst mit einer Postexpedition ausgestattet waren. Darüber hinaus verwundert die Unsicherheit der Datierung, obwohl wir ansonsten über die Eröfmungsdaten bayerischer Postorte sichere Kenntnis haben. Die Angelegenheit ist deshalb mysteriös, weil Neu-Ulm eine bayerische Provokation gegen Taxis darstellte. Aus den Akten wissen wir, dass 1843 ein Postvertrag zwischen Thurn und Taxi s (Verwalter der Post in Württemberg) und Bayern abgeschlossen wurde, der nur das Thema Neu-Ulm behandelte. Im Vorfeld hatte es mancherlei Ärgernisse gegeben. Die taxissche Generalpostdirektion erwog sogar 1841, Klage zu erheben gegen diese Briefsammlung und forderte ihre Beseitigung, denn angeblich lieferten Briefzusteller aus Neu-Ulm auch im benachbarten württembergischen Ulm Briefe aus. Rechtliche und diplomatische Schritte konnten aber nur die Einstellung dieser unzulässigen Grenzüberschreitungen (Postdefraudationen) bewirken, nicht aber die Briefsammlung selbst zu Fall bringen. Bayern beharrte energisch auf dem Standpunkt, dass es auf seinem Territorium so viele und beliebig lokalisierte Posteinrichtungen plazieren könne, wie es wolle. Der Streit eskalierte schliesslich 1842, als Bayern seinerseits Beschwerde über Ulmer Postboten führte, die angeblich Briefe in Neu-Ulm zustellten. Nicht ohne Witz griff die taxissche Postverwaltung zu der unangenehmen Retourkutsche, alle Briefe aus dem Westen nach Neu-Ulm nicht mehr über Ulm zu leiten, sondern an den durch den Postvertrag von 1809 (!) vereinbarten Grenzpunkt Günzburg zu liefern. Dadurch verzögerten sich die Briefe um ganze 24 Stunden. Aber auch jetzt war Bayern noch nicht bereit, die Briefsammlung Neu-Ulm aufzugeben. 1843 kam es dann schliesslich zu dem erwähnten Postvertrag, der die Streitigkeiten beseitigte, indem die Gebühren in Ulm und Neu-Ulm gleichgestellt wurden. Dies änderte aber nichts daran, dass nach wie vor Briefe, die in Ulm entstanden und nach Bayern gerichtet waren, in Neu-Ulm zur Aufgabe gelangten und auf diese Weise die Briefgebühr in die bayerischen Postkasse floss. Diese Vorgeschichte hat noch eine Reihe amüsanter und interessanter Aspekte, soll aber hier nur dazu dienen, den folgenden Brief (Abb. 2) ins rechte Licht der langen historischen Entwicklung zu stellen. Er stammt aus dem Jahr 1865, also aus der Zeit des Postvereins. Die besondere Situation der beiden Ortschaften hatten sich aber offensichtlich in der Zwischenzeit noch nicht vollständig erledigt. Es machte nämlich einen wesentlichen Unterschied bei der Entfernungsberechnung von Ulmer Briefen, die nach Bayern gerichtet waren, ob sie in Ulm oder in Neu-Ulm aufgegeben waren, denn ein Ulmer Handelshaus hatte für seine Geschäftspartner einen Zettel entworfen, mit dem es auf die unterschiedlichen Gebühren hinwies.
Ursprünglich lautete der Text (Abb. 1):
„Briefe von hier nach dorten [Rosenheim] kosten, da sie in Neu-Ulm aufgegeben werden, nur 6 kr. bayrisches Porto. Dagegen genügt die Frankierung von dort aus mit 6 kr. hieher nicht, sondern beträgt 9 kr., -wovon Sie gef. Nota nemen wollen. "
Im ersten Absatz wurde die „6" mit „3" überschrieben, und der Brief ist auch dementsprechend mit 3 kr. frankiert und in Neu-Ulm abgestempelt.
Es erscheint nun ganz und gar nicht nachvollziehbar, warum Briefe aus Ulm, aufgegeben in Neu-Ulm, nach Rosenheim nur 3 kr., dagegen Briefe aus Rosenheim nach Ulm 9 kr. kosten sollten. Zur Klärung sind zwei Überlegungen notwendig. Ursprünglich war die Relation 6 zu 9 kr. Die Differenz lässt sich aus den unterschiedlichen Entfernungsstufen zw. dem DÖPV und dem bay. Inland erklären. Während es im DÖPV 3 Distanzen (bis 10,10-20, über 20 Meilen) waren, hatte Bayern nur 2 (bis 12 und über 12 Meilen). Aus der Sicht Rosenheims lag Neu-Ulm in der 2. Entfernungsstufe Bayerns (= 6 kr.), während Ulm bereits zur 3. Entfernungsstufe DÖPV gehörte (=9 kr.) Die Änderung der Relation in 3 zu 9 kr. hatte etwas mit der bayerischen Brieftaxordnung des Jahres 1865 zu tun. Zum l. August 1865 (Vbl. 1865, S. 177 ff.) wurde für den Postverkehr Bayerns eine Einheitsgebühr von 3 kr. für den einfachen Brief eingeführt. Sie galt nur innerhalb Bayerns und nicht für Briefe nach den Postvereinsstaaten oder dem Ausland. Unser Brief datiert von 1.9.1865 und fällt somit unter diese neue Brieftaxordnung. Wenn demnach Briefe aus Ulm in Neu-Ulm aufgegeben wurden, kamen sie in den Genuss dieser Einheitsgebühr von 3 kr., wie der abgebildete Brief. Die Antwort aus Rosenheim dagegen musste nach dem geltenden Postvereinstarif frankiert werden und kostete nach wie vor 9 Kreuzer. Ein weiterer Brief aus Ulm vom 24. Dezember 1865 nach Dorfen liegt vor (Abb. 3), der diese Gebührendifferenz ebenfalls dokumentiert. Nun wäre es aufschlussreich, Briefe der Gegenrichtung in die Hand zu bekommen. Nicht weniger interessant dürften aber auch Briefe aus Neu-Ulm sein, die nach Württemberg gerichtet waren und vielleicht in Ulm aufgegeben wurden. Es lohnt sich in jedem Fall, Briefe aus Ulm oder Neu-Ulm näher in Augenschein zu nehmen und vor allem im Text nachzusehen, woher der Brief eigentlich stammt.