Über die Gültigkeit der ersten Schweizer Flugpostmarken
Pünktlich zwei Tage vor der geplanten Eröffnung der Flugpostlinie Zürich-Bern-Lausanne erschien am 26. April 1919 die erste Schweizer Flugpostmarke an den Postschaltern, hergestellt durch Aufdruck des Schweizer Flieger-Abzeichens in rot auf der gewöhnlichen 50 Rp-Marke von 1908 (sitzende Helvetia mit Schwert). Nur auf ganz wenigen Briefen (es sind nur zwei bekannt) ist sie bereits am 25. April gestempelt worden. Der Erstflug musste dann aber wegen schlechter Wetterbedingungen auf den 30. April verschoben werden. Für Sendungen, die mit dieser Flugpostlinie befördert werden sollten, war sie obligatorisch; sie stellte gewissermassen den Auftrag an die Post dar, die Sendung mit Flugpost zu befördern. Zur Frankatur von gewöhnlichen Sendungen durfte sie nicht verwendet werden; geschah dies dennoch, wurden sie als ungültig betrachtet. Der Betrieb der Fluglinie wurde am 31. Oktober 1919 eingestellt, nachdem sie am 1. Oktober bis Genf verlängert worden war. Nach mehrmaligen Verzögerungen konnte die deutsche Fluglinie der Badischen Luftverkehrs AG „BALUG" Frankfurt-Karlsruhe-Mannheim-Lörrach am 11. November 1920 eröffnet werden, erreichte aber Lörrach nicht. Die erste Post von Basel konnte erst am 14. November dem Flugzeug in Lörrach übergeben werden. Von der PTT empfohlen war die Verwendung der zweiten Schweizer Flugpostmarke zu 30 Rappen (ebenfalls die gewöhnliche 30 Rp-Marke mit Aufdruck des Schweizer Fliegerabzeichens in rot) als besondere Flugposttaxe, vorgeschrieben war sie dieses Mal jedoch nicht. Sie kam am 11. November an die Schalter, am Tag der geplanten Eröffnung der Fluglinie. Flugpostbriefe vom Ersttag sind vermutlich mit der Bahn befördert worden. Ursprünglich war Basel als Endpunkt der Fluglinie vorgesehen. Den Deutschen wurde jedoch eine Lande-Erlaubnis ausserhalb der Reichsgrenzen von den Alliierten nicht gestattet. Lörrach bot sich als Ausweich-Flugplatz an (der „Flugplatz" war nur eine ebene Wiese), und die Post wurde per Velo von Basel nach Lörrach gebracht. Die Fluglinie war von dem flugfeindlichen Winterwetter schwer benachteiligt, viele Flüge mussten ausfallen, und am 3. Januar 1921 wurden sie ganz eingestellt. Mit der Einstellung der beiden Fluglinien wurden die beiden Flugpostmarken vom Schalterverkauf zurückgezogen und - wie es heisst - im internen Postverkehr aufgebraucht. Es gab zwar noch Möglichkeiten, von der Schweiz aus in den Jahren 1921/22 Flugpostsendungen aufzugeben, z.B. nach Prag, Warschau, Wien, Budapest, Bukarest, nach Rabat und Casablanca, nach London, nach den baltischen Staaten und Moskau und auch nach Nürnberg. Das Aufkommen war aber sehr gering, befördert wurden wohl nur ein paar Briefe von wenigen Sammlern. Wer von ihnen noch ein paar Flugpostmarken ungebraucht in der Schreibtischschublade liegen hatte, konnte sie verwenden, - und damit schufen sie grosse Raritäten, siehe Abb. eines Briefes von Dr. Paganini nach Warschau mit einem Dreierstreifen der 30 Rp. Flugpostmarke.
Für die Jahre ab 1923 war jedoch eine Zunahme der Fluglinien zu erwarten, und so entschloss sich die PTT zur Ausgabe einer definitiven Serie von Flugpostmarken. Am l. März 1923 kam die Serie von sechs Werten an die Schalter, im Amtsblatt wurde die neue Ausgabe wie folgt angekündigt:
1.3.1923, Ausgabe einer definitiven Serie von Flugpostmarken. Um die Flugpostsendungen als solche besser kenntlich zu mache, sind die FlugpostZuschlagtaxen von den Aufgebern auf den Sendungen mit besonderen Flugpostmarken zu decken, die vom 1. März 1923 an bei den Poststellen erhältlich sind. Die früher verwendeten schweizerischen Flugpostmarken (rotes Fliegerabzeichen) Taxwerte 30 und 50 Rp sind von diesem Zeitpunkt an nicht mehr gültig.
Hier erfahren wir auch das Ende der Gültigkeit der beiden provisorischen Flugpostmarken: sie waren vom 1. März 1923 an nicht mehr gültig. Daran gibt es nichts zu rütteln. Warum aber steht in den meisten Katalogen als letzter Gültigkeitstag der l. März 1923 ? Warum wurden ungestempelt gebliebene Viererblocks vielfach mit einem Gefälligkeitsstempel SCHWEIZER FLUGPOST mit Datum vom l .3.23 versehen, also nach Ablauf ihrer Gültigkeit? Ich habe auf diese Fragen keine Antwort, vielleicht aber ein Leser dieser Zeitschrift? Anmerkung der Redaktion: Eventuell handelt es sich hier gar nicht um einen Gefälligkeitsstempel, sondern die alten Marken wurden von der Post zurückgenommen und gegen neue ausgetauscht, dann würde es sich um eine Umtausch-Entwertung handeln.
Luftpostbrief von Strasbourg nach Warschau (CIDNA-Linie) vom 9. Juli 1921 Posttaxe: Auslandsbrief 40 Rp, Einschreiben 40 Rp, Luftpostzuschlag 100 Rp.