Der Postvertrag von 1842 zwischen Österreich und Bayern

Anfang der vierziger Jahre des letzten Jahrhunderts befand sich Österreich auf dem Weg ins postalische und wirtschaftlicheAbseits. Während in den deutschen Staaten seit Mitte der dreissiger Jahre der wirtschaftliche Zusammenschluss, vor allem durch Preußen, vorangetrieben wurde (deutscher Zollverein) und auch durch die, als Münchner Verträge bekanntgewordenen Postabkommen der Korrespondenzfluß erheblich ungehinderter und billiger fließen konnte, was zu einer Zunahme auch der privaten Korrespondenz führte, verharrte Österreich noch immer in seinem veralteten Postsystem. In einem ersten Schritt reformierte Österreich dann aber 1842 sein Inlands-Postsystem. Weg von der Anzahl durchlaufe- ner Poststationen mit seinen Ungerechtigkeiten, hin zum moderen Meilensystem mit einer einfachen Tarifstruktur, die auch für die meisten Kunden eine Verbilligung brachte. Damit legte Österreich die Grundlage, im internationalen Postwesen die Initiative zu ergreifen. Der Postvertrag mit Bayern von 1842 kann in seiner postgeschichtlichen Bedeutung nicht hoch genug eingeschätzt werden. Nach diesem Modell wurden in schneller Folge weitere Verträge mit deutschen Staaten abgeschlossen so z.B. mit Baden, TT und Preußen. Der Vertrag von 1842 gilt heute in seiner Grundkonzeption eines grenzüberschreitenden Postgebiets als Wegbereiter des DÖPV und ÖIPV bis hin zum Weltpostverein.

Die grösste Neuerung bestand jedoch in der gemeinsamen Gebühr. Diese Gebühren wurden in Briefkarten festgehalten und halbscheidig geteilt. Auf den Briefen der Österreichisch Bayerischen Correspondenz erschien nur noch eine einzige Taxierung. So kostete ein einfacher Brief in der ersten Entfernungszone bis 10 Meilen 6 Kr.CM oder 7 Kr.rh, in der 2. Entfernungszone über 10 Meilen 12 Kr.CM oder 15 Kr.rh. Damit wurde das gesamte österreichische Postgebiet erschlossen. Österreich senkte seine Transitgebühr von 20 Kr.CM auf 12 Kr.CM. Bayern bestand allerdings darauf, für sein Gebiet eine zusätzliche Rayonierung einzuführen, und einen Gebührenzuschlag zu seinen Gunsten.

Auflistung aller Orte die dem l. bezw. dem 2. Rayon angehören

Alsenz, Amorbach, Annweiler, Aschaffenburg, Bergzabern, Blieskastei, Deidesheim, Dettingen, Dürkheim, Edenkoben, Frankenthal, Germersheim, Grünstadt, Homburg, Kaiserslautem, Kirchheimbolanden, Kusel, Landau, Landstuhl, Langenkandel, Miltenberg, Neustadt a.H-, Obemburg, Oggersheim, Pirmasenz, Rockenhausen, Speyer, Weingarten, Winnweiler, Wirtheim, Wolfstein, Zweibrücken.
Bayreuth, Baiersdorf, Bamberg, Bergzabern, Bemeck, Bischofsheim, Blieskastei, Brückenau, Burgkundtstadt, Burgwinheim, Creußen, Cronach, Deidesheim, Dettelbach, Dillingen, Dürkheim, Ebern, Edenkoben, Eltmann, Emskirchen, Erlangen, Ermershausen, Eschenau, Esselbach, Euerhausen, Farnbach, Fladungen, Forchheim, Frankenthal, Fürth, Gaibach, Gefrees, Gemünden, Germersheim, Gersfeld, Gleußen, Gräfenberg, Grevenhausen, Grünstadt, Hain, Hammelburg, Hassfurt, Hessenthal, Hilders, Hof, Hollfeld, Homburg, Kaiserslautern, Karlstadt, Kasendorf, Kirchheimbolanden, Kissingen. Kitzingen, Königshofen, Kulmbach, Kupferberg, Kusel, Landau Pf, Landstuhl, Langenfeld, Langenkandel, Langenzenn, Leipoldstein, Lengfurt, Lichtenfels, Lohr, Mainbernheim, Marktbreit, Marktbürgel, Marktsteft, Mellrichstadt, Motten, Münch-berg, Münnerstadt, Neuses a.S., Neustadt a.A., Neustadt a. H., Neustadt a.S., Nordhalben, Nürnberg, Obemburg, Ochsenfurt, Oggersheim, Opferbaum, Pegnitz, Pirmasenz, Poppenhausen, Possenheim, Rattelsdorf, Remlingen, Rockenhausen, Roßbaum, Rothenburg, Scheßlitz, Schweinfurt, Sommerhausen, Speyer, Staffelstein, Steinwiesen, Tann, Uffenheim, Unteneuses, Weingarten, Werneck, Windsheim, Winnweiler, Wirtheim, Wolfstein, Würgau, Würzburg, Wüstensachsen, Zapfendorf, Zettlitz, Zweibrükcken.

Teilweise ausgenommen von diesem Zuschlag ist die Korrespondenz aus und nach Nürnberg und Fürth, welche gegenüber der oberösterreichischen Grenze bloss mit der gemeinschaftlichen Taxe von 12 Kr.CM oder 15 Kr.rh für den einfachen Brief zu taxieren war.

Damit wurde folgende Gewichts- undTax- Progressionstabelle erstellt.

Im täglichen Geschäft der beiden Postverwaltungen untereinander wurden, wie damals üblich, verschiedene Paketschlüsse vereinbart. Diese Paketschlussämter sammelten alle Post, die nach dem anderen Staat ging und schickte sie an das entsprechend andere Paketschlussamt, welches wiederum nun die Verteilung an die weiteren Postanstalten vornahm.
Die wichtigsten Paketschlüsse zwischen Bayern und Österreich waren folgende Ämter:


Darüber hinaus gab es eine ganze Anzahl von kleinen Paketschlüssen mit lokaler Bedeutung wie zum Beispiel Waldmünchen - Klentsch oder auch Passau - Schärding. Die Paketschlussämter übernahmen für ihre jeweiligen Paketschlüsse die vierteljährliche Abrechnung der gemeinsamen Ein-nahmen. Ebenso waren sie verantwortlich, dass die Korrespondenz entsprechend dem Vertrag auch gestempelt wurde. Vergessene BOCStempel wurden hier ergänzt.


In Bayern wurde vermutlich an jede Postexpedition und an jedes Postamt ein BOCStempel ausgeliefert. Normalerweise der in gerader in Antiquaschrift. Nur einige wenige Orte verwendeten später einen kursiven Stempel wieAnsbach, Kissingen, Nürnberg, Pegnitz und Thiersheim. Da diese Orte alle in Franken liegen, liegt der Verdacht nahe, dass es sich um eine lokale Besonderheit des zuständigen Oberpostamts, in diesem Falle Nürnberg, handelt.
Wurde am Aufgabepostamt der BOC-Stempel vergessen, holte dies das Paketschlusspostamt nach. Solche Briefe lassen sich gut an der unterschiedlichen Stempelfarbe zwischen dem Aufgabestempel und dem BOCStempel erkennen. Allerdings sind selbst den Paketschlussämtern einige Briefe durchgeschlüpft, wie wir später an Briefbeispielen sehen werden.

Auf der anderen Seite in Österreich wurden die OBC-Stempel zuerst nur an die Paketschlussämter ausgeliefert. Zwei in letzter Zeit bekanntgewordene Briefe legen jedoch die Vermutung nahe, dass im Laufe der Zeit verschiedene andere, grosse Postämter ebenfalls mit diesem Stempel ausgestattet wurden. Die beiden Briefe stammen aus Semlin und Graz und weisen absolut gleiche Farbe beim Aufgabe- und OBC-Stempel auf. Da beide Orte über keinen Paketschluss mit Bayern verfügten müssen sie einen eigenen Stempel besessen haben. In einer früheren Untersuchung über die BOG - OBC - Stempel wurden ca. 360 bayerische und 240 österreichische Briefe untersucht, und dabei festgestellt festgestellt: Bei 78 % der bayerischen Briefe waren Aufgabe- u. BOC-Stempel von gleicher Farbe, bei 22 % war die Farbe unterschiedlich (Nachstempelung beim Paketschlussamt). In Österreich ist es gerade umgekehrt: 78 % unterschiedlich und 22 % gleiche Farbe der Stempel. Auch in der Farbverteilung der BOG - OBC Stempel gibt es deutliche Unterschiede.