Die Inlandportovarianten der Schweizer Briefpost während der Strubelzeit (VII)

Der vorliegende Bericht befasst sich mit den 30-Rappen-Inlandporti gemäss den Posttaxen-Gesetzen von 1851 und 1862. Er ist die direkte Fortsetzung meiner Abhandlung über die 25-Rappen-Inlandtaxen der POSTGESCHICHTE-Nummer 85. Der Vollständigkeit halber sind in der abgebildeten Übersichtstabelle auch die theoretisch möglichen 27 ]A- und 28-Rappen-Porti angeführt, obschon sich diese wohl kaum je finden lassen


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