Schweizerische Posttaxen (VII)

Schweizerische Inland-Posttaxen ab 1849

Mit dieser Fortsetzung wird das Kapitel der Inland-Posttaxen abgeschlossen. Seit Anfang 1976 wurden diese nicht mehr geändert. Auf den Seiten 20 und 21 der POSTGESCHICHTE Nr. 7 sind die heute gültigen Posttaxen bereits vorweggenommen: Inlandposttaxen gültig seit 1.1. 1980 und Auslandposttaxen gültig ab 1.7.1981. - Erfreulicherweise können nunmehr die Inlandtarife auch dem neuen, im Dezember 1981 erschienenen Zumstein-Spezialkatalog entnommen werden. Darin sind weiter auch enthalten:

  • Kantonale Posttarife inkl. Übergangszeit und Beginn der Markenzei
  • Auslandtarife ab Gründung des Weltpostvereins, sowie
  • Tarife für den Grenzverkehr ab 1850

In der nächsten Fortsetzung werden wir uns deshalb zuerst den im Spezialkatalog (noch) nicht behandelten Auslandtarifen vor der Gründung des Weltpostvereins zuwenden.

Gesetzliche Grundlagen: 1. Bundesgesetz über die Änderung des BG über den Postverkehr (PVG), vom 21. Dezember 1966

  • 2. Bundesgesetz über eine Änderung des Bundesgesetzes betreffend den Postverkehr, vom 30. Juni 1972.
  • 3. Bundesgesetz betreffend den Postverkehr (Postverkehrsgesetz), Änderung vom 20. Juni 1975

BRIEFE


1) bis 2 cm dick oder Format B5

DRUCKSACHEN


Warenmuster (adressierte) *' Die Taxen betrugen vom 1.11.1967 bis Ende 1972: bis 250 g 15 Rp. und über 250 - 500 g 30 Rp. Ab 1.1.1973 wurde die Taxe für adressierte Warenmuster der normalen Drucksachentaxe angeglichen.

1) bis 2 cm dick oder Format B5

 

 

 

 

 

EINSCHREIBEGEBÜHR

Fixer Zuschlag für Briefe bis 250g und Postkarten: 50 Rp. vom 1.11.1967 bis Ende 1972 und 70Rp. ab 1.1.1973.

ZUSCHLAG FÜR NACHNAHME

EXPRESS

Der normale Zuschlag für die Eilzustellung betrug Fr. 1.50 vom 1.4.1966 bis Ende 1972, Fr. 1.70 vom 1.1.1973 bis Ende 1974 und Fr. 3.- ab 1.1.1975. Für die Eilzustellung an Sonntagen galt vom 1.11.1967 bis Ende 1974 die doppelte Expresstaxe, seit 1.1.1975 Fr. 4.50 (gilt ebenso für die Nachtzustellung zwischen 21 h und 07 h).

POSTKARTEN

Die Taxe für einfache Postkarten betrug vom 1.11.1967 bis Ende 1972 noch 20 Rp., ab 1.1.1973 wurde sie der Brieftaxe gleichgesetzt.

© Schweizerische Vereinigung für Postgeschichte / SVPg