Correspondenzkarten aus Deutschland in die Schweiz

Im nachfolgenden Beitrag möchte ich die früheste bekannte, jedoch unerlaubte Verwendung einer Correspondenzkarte des Deutschen Reiches in die Schweiz vorstellen, sowie deren Behandlung erläutern. Die Karte wurde am 16. Dezember 1870 von Darmstadt nach Lausanne versendet.

l . Die postalische Seite
A) Das Formular
B) Die zugelassenen Verwendungsmöglichkeiten und Tarife
C) Die tatsächliche postalische Behandlung

2.) Die historische Seite
A) Der Text
B) Der Kriegshintergrund
C) Mutmassungen über den Absender

3.) Die Zensurierung

Abb. l

1.) Die postalische Seite
A) Durch Generalverfügung vom 6. Juni 1870 wurde die Ausgabe von Correspondenzkarten des Deutschen Bundes zum l. Juli 1870 genehmigt. Allerdings wurden Karten offiziell, in größerer Zahl, schon im Juni verkauft. Die Formulare erhielten die Bezeichnung C 154 im Postformular-Verzeichnis. Es wurden insgesamt 14 Varianten hergestellt, typisiert im Handbuch von Hans-Peter Frech. Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Karte Nr. l, gedruckt von der Geheimen Oberhof-Druckerei.

B) Zu der zitierten Generalverfügung vom 6. Juni 1870 wurde mit gleichem Datum eine Ausführungs-Verordnung des Generalpostamtes erlassen, daraus die einschlägigen Auszüge: "...für Mittheilungen nach anderen Postanstalten des Norddeutschen Postgebietes, Süddeutschlands, Österreichs und Luxemburgs..." "Correspondenzkarten nach anderen als den vorgenannten Gebieten sind vorerst nicht zulässig. Sollten dergleichen Karten gleich wohl zur Einlieferung gelangen, so sind dieselben nicht abzusenden, sondern als unzustellbar zu behandeln."

Erst durch die steigende Nachfrage wurde der Auslandsverkehr ein Thema. Es wurden Verhandlungen mit einigen Ländern geführt, deren Ergebnis am 23. Dezember 1870 durch Verfügung Nr. 253 (Abb.2) veröffentlicht wurde.

Ab dem 1. Januar waren also Correspondenzkarten in die Schweiz zugelassen, zunächst zum Brieftarif (7 Kreuzer aus dem südlichen und 2 Groschen aus dem nördlichen Gebiet). Diese hohen Briefgebühren erwiesen sich als Hindernis bei der Verbreitung der Correspondenzkarten, so dass die Postverwaltungen Deutschlands und der Schweiz sich einigten, ab dem 1.1.1873 einen Postkartentarif einzuführen, der 3 Kr.bzw. l Gr. betrug.

C) Die postalische Behandlung
Deutsches Reich: Am 16. Dezember stand der Postbeamte in Darmstadt vor einem Problem. Es lag ihm eine Correspondenzkarte vor, die unzulässigerweise in die Schweiz adressiert und zudem auch noch zum Inlandstarif frankiert war. Seine Vorschriften sahen eine Rückgabe an den Absender vor, aber der war leider nicht angegeben. Was also tun? Wir wissen, dass er die Karte abgestempelt und auf den Weg gebracht hat. Wir können vermuten, dass er dabei im Geiste den "Götz" zitiert hat und sich sagte "nach mir die Sintflut!"

die Schweiz: In Lausanne kam die Karte lt. Ankunftstempel am 17. Dezember an (ob die heutige Post das auch schafft?) und auch da hatte man ein Problem:

Was tun mit der unzulässigen Karte ohne Absender? Die pragmatische Lösung lag auf der Hand; was nicht sein darf, kann nicht sein, also wurde die Karte zum Brief ehrenhalber ernannt. Und was als Brief behandelt wurde, mußte zur Brieftaxe frankiert sein, also mit 7Kr. Der Postvertrag vom l .9. 1868 zwischen der Schweiz und dem Norddeutschen Bund bestimmte, dass ungenügend frankierte Briefe wie unfrankierte zu behandeln waren, jedoch unter Anrechnung der vorhandenen Frankatur.

Ein unfrankierter Brief aus dem Kreuzergebiet wurde mit der doppelten Taxe von 14 Kreuzern oder 50 Rappen belegt. Es waren 3 Kr. oder 10 Rappen verklebt und anzurechnen. Dem wurde bei der Austaxierung genauestens Rechnung getragen. Die 3Kr.- Marke wurde blau "unterringelt" und ebenfalls in blau "10" (Rappen) angemerkt, die Differenz von "40" (Rappen), in rot aus gewiesen und vom Empfänger eingezogen. Übrigens wäre jede Karte bis zum 31.12.1872 so behandelt worden.

2.) Die historische Seite

A) Der Text (Abb..3)
"Wilhelm unterwegs von Froyes hierher, Theodor schrieb vom 5/6. wohlbehalten aus Orleans, Brodrück meldete am 9. abends nach den Gefechten von Montlivard

B) Der geschichtliche Hintergrund
Die Einschliessung von Paris durch deutsche Truppen war am 19. September vollendet.Trotz mehrerer Ausfälle, in den Monaten Oktober und November die erfolglos waren, musste Paris am 28. Januar 1871 kapitulieren. Sämtliche Forts wurden am 29. Januar von den Deutschen besetzt. Während Paris eingeschlossen und der Kaiser in Gefangenschaft war, brach in Paris die Revolution aus. Frankreich wird zum dritten Male Republik. Eine Regierung der "nationalen Verteidigung" wird gegründet. Ihre bedeutendsten Mitglieder sind Leon Gambetta, Jules Favre und General Trochu. Gambetta schwingt sich de facto zum Diktator Frankreichs auf, verlegt den Sitz der Regierung nach Tours und stampft mit fieberhafter Anstrengung Armeen aus dem Boden, eine LoireArmee und eine Nord-Armee. Beide streben nach Paris, um es zu entsetzen.
Die südliche Loire-Armee wird vom 2.-4. Dezember bei Orleans besiegt und in zwei Teile zerschlagen. Gambetta formt aus jedem Teil eine neue Armee, deren größerer Teil bei Beaugency geschlagen und am 12. Januar durch die Armee des Prinzen Friedrich Karl bei Le Mans nahezu vernichtet wird. Um das im Text der Karte erwähnte Beaugency tobten vom 8.-10 .Dezember wilde Schlachten; es wurde genommen, musste zurückgegeben werden, wurde wieder eingenommen usw. Erwähnenswert ist hierbei, dass die erste Besetzung von Beaugency am 8.12. vom 1. bayerischen Korps erfolgte, das in den Kämpfen vom 8.-10. Dezember insgesamt 88 Offiziere und 1986 Mann eingebüßt hat.
Die erwähnten Gefechte von Montlivard und Chambord sind in keiner Literatur beschrieben. Nachdem aber praktisch um jedes Haus gekämpft wurde, liegt die Vermutung nahe, dass es sich um eines der größeren Landgüter (Gutshöfe) in der Gegend handelte. Die Gefechte hat Theodor Fontäne als Kriegsberichterstatter in mehreren Bänden ausführlich dargestellt.

C) Der Absender
Die Karte ist gerichtet an "Frau Professor Wiener", der Absender zeichnet ohne Grußformel mit "E", er verwendet auch keine Anrede, obwohl Leerzeilen dafür zur Verfügung standen.

Für Freunde oder Bekannte der Frau Professor hätte sich sicherlich eine Anrede geziemt, Kinder hätten zumindest respektvoller unterschrieben. Es kann also davon ausgegangen werden, dass der Ehemann als "Kriegsberichterstatter" fungierte, der über das Schicksal von Bekannten Auskunft gab.

3.) Die Zensurierung
Wie ein Inhalt dieser Art, der von kürzlich stattgefundenen und teilweise noch laufenden Gefechten handelt, unzensuriert in das Ausland gelangen konnte, ist aus Sicht des l. und 2. Weltkrieges nicht mehr nachzuvollziehen, wird aber klar, wenn man das Standardhandbuch, "Die Postzensur", von K.K.Wolter heranzieht. Er schreibt in Band l auf Seite 10:

"Während des Krieges 1870 / 71 wurde selbst Briefpost des Gegners ungeöffnet befördert und zugestellt, ein für heutige Begriffe idyllischer Zustand"

Schon mit Beginn des l. Weltkrieges endet diese Idylle schlagartig, Zitat aus Wolter Seite 43: "Naturgemäss wurden alle Postsendungen von und nach dem Ausland kontrolliert.. Neben Mitteilungen die militärischen Charakter trugen wurden auch alle Nachrichten, die sich auf die schlechte wirtschaftliche oder ernährungsmässige Lage bezogen, unkenntlich gemacht oder herausgeschnitten..." Abb. 6 und 7 zeigen die Behandlung eines Feldpostbriefes vom 2. November 1914 in die Schweiz.

Abb. 6 Vorderseite

Abb. 7 Rückseite

Diese -zugegeben- etwas ausführliche Besprechung einer "einfachen" Correspondenzkarte könnte auch Denkanstösse zu der kürzlich aufgeflammten Diskussion "Briefmarkensammler oder Postgeschichtler" geben. Der Briefmarkensammler könnte auf die Idee kommen, im Katalog nachzusehen und folgende Beschreibung zu geben:

"Norddeutscher Bund, Mi.Nr. 21 als Einzelfrankatur in die Schweiz"

Jedoch: Suum cuique!