Einige Beispiele für den "ominösen" Zürcher Briefträger-Rappen
Dank der Mithilfe von Alfred Bohnenblust gelang es, die Taxierung des unter Abb. l dargestellten Briefes zu klären. Abgang des Schreibens in Genf am 26. November 1838 nach Zürich an Herrn Heinrich Hirzel im "hinteren Seidenhof' Taxierung: 2 Kr. Genf, 6 Kr. Bern, 2 Kr. Zürich = total 10 Kr. oder 28 Zürcher Rappen. Da/u kam nun der eine Zürcher Rappen für den Briefträger, so dass der Empfänger 29 Rappen zu zahlen hatte. Warum der Briefträgerkreuzer?
Abb. 1
Dazu muss man wissen dass der "hintere Seidenhof ausserhalb der damaligen Stadtmauer lag und zwar dort, wo heute das Warenhaus Jelmoli steht, gerade genüber dem damaligen Rennwegtor. Dass die Destination "hinterer Seidenhof ausserhalb des Stadtgebietes lag beweist auch der rückseitig abgeschlagene kleine Rundstempel, welcher nur bei Transitbriefen abgeschlagen wurde.
Obwohl der "hintere Seidenhof' nur wenige Meter ausserhalb der Stadtmauer lag, war die Gebühr für den Briefträger genauso ein Rappen, wie für den Fussmarsch nach den doch einige Kilometer entfernten Gemeinden Zollikon oder Engstringen wie nachfolgende Briefbeispiele zeigen. Abb.2 In Zürich in den Briefkasten gelegt (Boite) und im Hauptpostamt am 6. März 1841 gestempelt. Vom privaten Boten, der täglich mit seinem Fuhrwerk von Geroldswil nach Zürich und zurück fuhr und auch Postsachen spedierte, mitgenommen und dafür l Rappen vom Empfänger kassierte.

Abb. 3 Von Zürich am 31. Juli 1840 nach Zollikon. In Zürich in den Briefkasten gelegt (Boite) wurde er dem Briefträger übergeben, der vom Züricher Hauptpostamt aus die Postsachen über Neumünster nach Zollikon brachte. Dafür war ein Briefträger-Rappen vom Empfänger in Zollikon zu bezahlen.