Teil-Übernahme des Postvertrages Bayern - Italien durch Österreich ab 1815
In einer weiteren Folge über die Postverhältnisse zwischen Österreich und Bayern soll auf die komplizierten Übergangsverhältnisse zwischen 1814 - 1819 eingegangen werden. Die Teile A und B geben einen Überblick über die Ausgangslage, die Teile C und D befassen sich mit der postalischen Situation der Korrespondenz welche aus dem Süden über Tirol nach oder über Bayern liefen, sowie den Briefen aus dem Norden, die nach Tirol gingen.
A) Bayern - Österreich der Transitvertrag vom 1.2.1809
- 15.12.1805 Preßburger Frieden, Tirol kommt zu Bayern und Österreich ist auf Bayern als Transitland angewiesen. Da jedoch noch die Reichspostverhältnisse herrschten gab es noch keine Änderung. - 1808 Bayern übernimmt die Post von TT und verhandelt mit Österreich über neue Transitgebühren. Die Folge war:
- Einzeltransit-Abrechnung - Die Zutaxierung und gegenseitige Abrechnung in Conventionsmünze; ebenso die Angabe der auf den Briefen notierten Sätze (14 und 10, 20 und 12 Kreuzer). - Bayern rechnete in rheinischen Gulden - Österreich hatte Bankozetteln und später Einlösscheine (= Wiener Währung) im Umlauf. - Bayern reduzierte das auf den Briefen angegebene Transitporto vom 20-Guldenfuß auf den 24-Guldenfuß und kassierte vom Empfänger. - Österreich litt unter Inflation und mußte die vom österr. Empfänger zu zahlenden Transitporti über die Jahre hinweg mehr fach anpassen. Die C. M.-Sätze aus dem Vertrag von 14 und 10 Kreuzern für einlangende Sendungen wurden in einem einzigen Abgabesatz ausgedrückt:
- Im ersten Jahr betrug die bayer. Forderung das Siebenfache der österreichischen und später taucht in den Akten ein Betrag von rd. 15.000 Gulden auf, der jährlich an Bayern zu entrichten war.
15. 11. 1809; Straßburg - Troppau, 2 Decimen franko Kehl (rs.); 14 Kreuzer C. M. Transitporto für Bayern (notiert durch TT in Kehl, siehe: J. Heibig, "Frankreich-Österreich 1809/11", in POSTGESCHICHTE 85/2001). Der österr. Empfänger zahlte für den bayer. Transit 24 Kreuzer (I. Periode) und das Briefporto von 24 Kreuzern = ingsgesamt 48 Kreuzer in Bankozetteln.
5. 3. 1811; Düsseldorf (Großherzogtum Berg) - Prag. Im Großherzogtum Berg portofrei, 14 Kreuzer C. M. Transitporto für Bayern. Der österr. Empfänger zahlte für den bayer. Transit 36 Kreuzer (II. Periode) und das Briefporto von 48 Kreuzern = l Gulden 24 Kreuzer in Bankozetteln. (Anm. d. Red. Taxierung wurde zur Verdeutlichung hervorgehoben)
28. 5. 1812; Paris - Steyr. 7 Decimen franko französ. Grenze (rs.), 14 Kreuzer C. M. Transitporto für Bayern. Der österr. Empfänger zahlte für den bayer. Transit 12 Kreuzer (III. Periode) und das Briefporto von 14 Kreuzern = insgesamt 26 Kreuzer in Einlösscheinen.
1815; Miltenberg (Ghtm. Hessen) - Paris (präs. 9. 10. 1815), weitergesandt nach Brandeis in Böhmen. Rückseite: In Paris mit 12 Decimen frankiert. 14 Kreuzer Transitporto in Conventionsmünze für Bayern. Der österr. Empfänger zahlte für den bayer. Transit 30 Kreuzer (Periode IV) und das Briefporto von 24 Kreuzern = 54 Kreuzer in Einlösscheinen für den einfachen Brief.
Präsentiert am 27. 7. 1818, 2. Gewichtsstufe, von Straßburg bis zur Grenze in Kehl mit 4 Decimen frankiert. Im Auslagenstempel von Augsburg findet sich das bayr. Transitporto von 2 1 Kreuzern in Conventionsmünze. Der österreichische Empfänger zahlte für den bayer. Transit 2 1 Kreuzer (V. Periode) und für die Inlandsstrecke 28 kr. Tarif vom 1.6. 1817 = insgesamt 49 kr. Conventionsmünze
Die ab 1. 6. 1817 gültige Taxordnung sah vor, dass dort, wo die Einlösscheine gesetzlieh in Umlauf sind, nach dem Tarif vorzugehen war. Wo hingegen nur die C. M. gültig war, mußte dem Empfänger der Satz verrechnet werden, der von den ausländischen Postämtern auf dem Brief angeschrieben wurde. Der obige Brief fällt unter diese Bestimmung und die Österreicher rechneten den Transit nicht mehr in Einlösscheine um, da ab 1. 2. 1818 die Posttaxen zwingend in C. M. zu zahlen waren. Ab diesem Zeitpunkt wurde vom Adressaten das Transitporto wieder in C. M. kassiert so dass sich die tabellarische Umrechnung erübrigte. Der Transitvertrag wurde im wesentlichen trotz der kriegerischen Verhältnisse, nach den bisherigen Erkenntnissen jedenfalls bis zum Jahr 1817, von beiden Seiten eingehalten (Joachim Heibig, "Bayr. Postgeschichte", Teil I, Seite 116, Zitat aus bayr. Gesandtschaftsakten vom 10. 3. 1817). Der obigen Brief bestätigt nun, daß der Vertrag noch darüber hinaus - zumindest die Frankreichkorrespondenz betreffend - vollzogen wurde.
13. 1. 1811; Konstantinopel - Wien - Linz - Nürnberg
Im Paket an das oberste Hofpostamt Wien. Letzteres stand im direkten Paketschluß mit Nürnberg. Bündelung der Briefe durch die Grenzpostämter und Markierung mit "Ausländische durch Österreich transitierende Briefe". Briefe aus den türkischen Provinzen waren mit dem Vermerk "aus der Türkei" zu versehen. Für den Österreichtransit wurde Bayern ein Transitoporto von 20 kr. C. M. für den einfachen Brief angelastet. Bayern "reduzierte" auf 24 kr. rheinische Währung und addierte für den Inlandspostweg 10 kr. rh., ergibt insgesamt 34 kr. rh. Der Herkunftsvermerk ist auf dem Brief durch den - schwach abgeschlagenen - roten Stempel "aus der Türkei" dokumentiert (van der Linden Nr. 250A, erste Verwendung 1812, Stempel verstärkt; Anm. d. Red.)
B) Bayern - Italien; Transitvertrag 1809; in Kraft ab ab 1.4.1809
Die Transitabrechnungen gem. PV Bayern - Italien 1809
Grundlegende Daten zu den politischen und postalischen Verhältnissen sind der umfangreichen Ausarbeitung "Der Postvertrag zwischen dem Kgr. Bayer und dem Kgr. Italien von 1809" von Jürgen Vogel 1998 zu entnehmen.
1.7. 1810 - neue Grenzziehung: Welschtirol kommt zu Italien (keine Auswirkung auf die Abrechnungsverhältnisse!)
Paketabrechnung nach Unzen
6 - Italien - Sachsen: 23.1.1813 Genua (Frankreich) - Kgr. Italien (einschließlich Lomb.- V.) - Bayern -. Sachsen. Italien stempelt P.B. und übergibt an Bayern für 70 cent je Unze, Bayern erhält von Sachsen 24 kr und das Porto bis Dresden, zusammen 8 /£ gGr, bis Herrnhut noch einmal VA macht 10 gGr und zusammen mit 3 Pf für die Zustellung bezahlt der Empfänger 10 g Gr 3 Pf. (links unten)
9 - Italienl - Österreich v. v. und Bayern - Österreich: Der Transit war kostenfrei für Österreich! 4. 1. 1812; Neapel (Frankreich) - Kgr. Italien (einschließlich Lomb.-V.) - Bayern - Österreich. 40 Decimen franko bis zur Grenze des Kgr. Italien. Der Empfänger zahlte 14 Kreuzer in Einlösscheinen (österr. Tarif ab 15. 3. 1811)
9 - Italien - Österreich v. v. und Bayern - Österreich: Der Transit war kostenfrei für Österreich!
14. 3. 1812; Wien - Mailand (Kgr. Italien) - Genua (Frankreich). 14 Kreuzer für den einfachen Brief in Einlösscheinen Grenzfranko (Tarif ab 15. 3. 1811). Frankreich vergütete dem Kgr. Italien für Transitbriefe 19 Soldi pro 30 Gramm. Der Empfänger zahlte 10 Decimen (l l Gramm).
11 - Italien - Württemberg: Italien stempelt P.B. und übergibt an Bayern für 70 cent/Unze, Bayern erhält von Württemberg 8 kr 16. 2. 1811; Canzo - Ravensburg. Der Empfänger zahlte: Bayerntransit 8 kr, Württemberg 6 kr, insgesamt 14 kr.
C) Teil-Übernahme des Transitvertrages Bayern - Italien durch Österreich ab 1. 7.1815
Nachdem Frankreich geschlagen war, das Kgr. Italien von der Landkarte verschwand und die Bayern im Juni 1814 Tirol verlassen mussten, ergaben sich staatliche Neuordnungen, die sich natürlich postalisch auswirkten. Konkret liefen nunmehr Transite aus Italien über die wieder österreichisch gewordenen Länder Lombardei-Venetien und Tirol, wofür im Vertrag Österreich - Bayern 1808 nichts vorgesehen war und der bayrisch-italienische Vertrag 1809 konnte keine Rechtsgrundlage für diese "neuen" Transite bilden. Die Aktenlage zeigt indessen, dass die Österreicher die Vertragsbestimmungen des bayrisch-italienischen Vertrages 1809 mit Änderungen übernahmen und "provisorisch" vollzogen. Grundlage bildete der folgende Auszug aus dem Präsidialakt der Hofkammer Nr. 1078/1816 (rN 86): "Nr. 917 Des hohen Auftrags gemäß vom 29. v. M. Zahl 871 wird in Anlage von demjenigen, was man an die k. b. GPD auf ihren Antrag vom 28. July d. J. in Bezug auf die für die aus dem unteren und mittleren Italien über Mantua und Tirol nach und über Bayern adressiert einlaufende Korrespondenz an die Postkassa zu Innsbruck zu bezahlende Transitogebühr zu 6 x pr Onze, erlassen hat, eine Abschrift gehorsamst unterlegt. Wien, den 6. Oktober 1816 Wachuti Hofpostbuchhaltung zeigt an, daß sie wegen der Transitogebühr per 6 x, welche für die Briefe an das Oberpostamt zu Innsbruck zu zahlen ist, die aus Italien über Mantua und Tirol nach und über Bayern adressiert sind, der Inhalt des hierortigen Auftrags vom 29. Sept. 1816 befohlenermaßen der k. b. GPD bekannt gemacht habe. (Wird zur Wissenschaft genommen und den Akten beigelegt. Wien, 15. Okt. 1816, Flach.) Nr. 97 An die k. b. GPD zu München Man säumte hierorts nicht, die von einer hochlöbl. mit gefälligem Schreiben vom 28. July - erhalten am 3. August d. J. - hieher gemachten Eröffnungen der hohen Hofbehörde zur Entscheidung vorzulegen, und hat mit hohem Präsidialdekrete vom 29. September, Zahl: 871 den Auftrag erhalten, einer hochlöbl. hierüber folgendes zu erwidern: Man sei nach dem eigenen Antrage einer k. b. hochlöbl. GPD geneigt, in Hinsicht des Transitoporto für jene Briefe, welche aus dem Kirchenstaate, Toskana und Neapel etc. nach und über Bayern laufen, provisorisch die Übereinkunft einzugehen, daß für diesen Durchzug über jenes Porto, welches hiefür nach dem Mailänder Vertrage vom Jahre 1809 bereits geleistet wird, noch eine Erhöhung von 6 x W. W. in Conv. Münze, als kaiserlich österreichisches Transitoporto durch Tirol für die Unze abgenommen werde, und es werde daher unter einem zur Vereinfachung der erforderlichen Abrechnung nach einer sicheren Grundlage Verfügung getroffen, daß die in Mantua aus fremden Provinzen einlaufenden Briefe besonders gewogen werden, denn auch die Mantuaner Korrespondenz selbst, welche nach und über Bayern spediert wird, ebenfalls abgewogen, und das Gewicht von jeder Gattung dieser Briefe nach Unzen der provisorischen Postdirektion zu Innsbruck angezeigt werden soll, um diese in den Stand zu versetzen, hierüber mit dem Oberpostamte zu Augsburg die gehörige Abrechnung pflegen zu können. In Betreff der Periode, von welcher die Abrechnung dieses neuen Transitoporto mit 6 x C. M. für den Durchzug der erwähnten Korrespondenzen durch das Tirol den Anfang zu nehmen habe, sei man geneigt, die Fürnehmung - ungeachtet Tirol schon im July 1814 wieder in den k. k. österr. Besitz zurückfiel, doch erst mit 1. July 1815 eintreten zu lassen. Hinsichtlich der lombardisch-venetianischen Posten hingegen habe es sich provisorisch bei der Konvention vom Jahre 1809 sein Verbleiben, wonach für die über jene Staaten nach Bayern laufenden Briefe 150 Cent, für die Unze -für derlei Briefe über Bayern 75 Cent, und endlich für die in diesen Staaten entspringenden über Bayern in andere deutsche Staaten, in die Niederlande, England etc. laufende Korrespondenzferners das benefice von 50 Cent, für die Unze dem k. bayr. Postärar zugerechnet werde. Welcher Erledigung ... Hochachtung beizufügen hat. K.K. HP-Buchh. Wien, am 6. Okt. 1816 Wachuti"
25. 11. 1815; Genua - Nürnberg. Dem obigen Akt entsprechend wurde dieser TransitBriefnachträglich zu den neuen Sätzen abgerechnet!
Er wurde in Genua aufgegeben, frankiert bis zur sardisch-lombardischen Grenze mit 12 Decimen. Der bayrische Empfänger zahlte 12 Kreuzer als Auslage für den fremden Transit und 16 Kreuzer für die bayr. Inlandsstrecke, insgesamt 28 Kreuzer in rheinischer Währung. Auf Grund der aus dem Mailänder Vertrag übernommenen Paketabrechnung fehlt natürlich ein österr. Transitportoansatz auf dem Brief. Die Klärung, ob dieses Provisorium schliesslich bis zum neuen Vertrag zwischen Österreich und Bayern 1819 weiterhin gepflogen wurde, steht noch aus. Es gibt zwar in den Akten den Hinweis auf eine geplante gemeinsame Abrechnung beider Verträge über die Wiener Buchhaltung, allerdings ist eine solche Abrechnung vorerst noch nicht aufgetaucht. Ein gleicher Brief aus dem Jahr 1816, der zusätzlich einen Mailänder Transitstempel trägt, ist in HELBIG, Bayr. Postgeschichte, Teil I, S. 118, abgebildet.
D) Taxierung der Briefe nach Tirol ab Juni/Juli 1814
D. l Roschmann-Tarif im 24-fl-Fuß vom 1.6. 1814-28.2. 1815 1. Auf jedem Briefe ist vor dessen Aufgabe von der Parthey der Ort des Amtes, wo der Brief aufgegeben wird, oben auf der rechten Eckseite des Couverts genau und leserlich anzusetzen; außerdem soll kein Brief zur Beförderung mit der Post angenommen werden. 2. Alle Briefe, welche bei einem inländischen Postamte auf- und bei einem anderen inländischen Postamte abgenommen werden, sollen bei der Aufgabe den Aufgabsporto bezahlen, und können auch gegen Entrichtung des doppelten Porto frankirt werden. 3. Die Distanz von 4 Posten von dem Orte der Aufgabe bis zum Orte der Abgabe eines Briefes versteht sich auf 4 Poststationen ohne Unterschied, wenn auch die eine oder die andere dieser Stationen mehr als zwei Postmeilen enthält. 4. Die Begünstigung für Briefe an unmittelbar angränzende Provinzen beschränkt sich nur auf jene Landesteile, der ausländischen Staaten, die unmittelbar an den illyrischen und italienischen Landesteil anstoßen, nämlich: auf den kön. Bair. Anteil Tirols, auf die exvenetianischen Territorien von Brescia, Verona, Vicenza und Belluno. 5. Die Transito-Gebühr ist für alle jene Briefe zu entrichten, die vom Auslande mit einer Transito-Gebühr belastet für inländische Partheyen anlangen. 6. Für jeden Brief, der recommandiert oder protocolliert wird, sind 6 kr. Recommandationsgebühr ohne Unterschied der Schwere zum Besten des PostAerars zu entrichten. 7. Für jedes RecommandationsRecepisse sind sowohl bei der Aufgabe, als bei der Abgabe 3 kr. zum Besten des Amtes zu bezahlen. 8. Für ein Retour-Recepisse sind 20 kr. zu bezahlen. 9. Ein Pfund überwiegende Briefe oder Pakete zahlen für jedes Loth über ein Pfund aus und nach dem Auslande 3 kr.; aus und nach angränzenden Provinzen und den österreichischen Staaten 2 kr.; aus und nach dem Inlande bis und über 4 Posten l kr.; bei der Transitogebühr ebenfalls nur l kr.10. Ein 5 Pfund überwiegendes Paket Zusätzlicher Punkt beim Tarif ab 1. 9. ist zur reitenden Post nicht anzunehmen, sondern durch den Postwagen zu versenden. 1814:
Die Brieftaxen sind in Conventions-Münze nach dem 24-GuIden-Fuß zu entrichten. 1814: v. Roschmann
Brief-Taxordnung Welche provisorisch filr die Auf- und Abnahme der Briefe und Pakete bei der reitenden Postanstalt im italienischen und illyrischen Tirol vom 1. 6. 1814 und in Tirol und Vorarlberg vom 1. 9. 1814 zu beobachten ist.
10. 7. 1814; Nürnberg - Roveredo. In Bayern mit 16 kr bei der Aufgabe nach dem Tarif vom 1. 12. 1810 frankiert; 8. Entfernungsstufe (42 - 48 geogr. Meilen), l. Gewichtsstufe (K Loth). Die neue Grenze wurde bei der Frankierung noch nicht berücksichtigt und man hatte bei der Aufgabe bis Kollmann frankiert. Die Zahl "12" stellt jedenfalls die nach dem Roschmann-Tarif eingeführte Taxe für den einfachen Auslandsbrief dar. Transito-Taxe war hier keine zu entrichten.
Der vorherige Brief ist zum Beweis her- Taxierung ist. Siehe bei nachfolgendem angezogen, dass die "12" eine Tiroler Brief
3. 7. 1814; Amsterdam - Roveredo. Die 42 Kreuzer ergeben sich für einen Brief der 2. Gewichtsstufe (l Loth) nach dem Roschmann-Tarif, und zwar 24 Kreuzer für den Auslandsbrief und 18 Kreuzer für das Transito-Porto, welches an Bayern zu zahlen war. Die Zahl 12 ist so nicht zuordenbar, könnte aber die Transito-Taxe in der ersten Gewichtsstufe darstellen; siehe vorherigen Brief gleiche Handschrift. Interessant ist, daß Bayern aus dem Vertrag 1808 "14" (C.M.) markierte, also - anders als Tirol - von einem einfachen Brief ausging.
28. 1. 1815;Gera-Bozen. Es ist kein Transitporto angeschrieben.(mit 24 kr bis Füssen bezahlt) Daher ist nach dem Roschmann-Tarif bloss das Briefporto für einen Auslandbrief zu zahlen: 2. Gewichtsstufe 24 Kreuzer. Die Funktion des L.T.-Stempels von Augsburg ist noch nicht geklärt (in dieser Zeit) und bedarf noch der Diskussion.
D.2 Innerösterreichischer Tarif vom 10. 12. 1813 im 24 fl-Fuß, vom 1. 3. 1815 - 31.5. 1817
12. 5. 1815; Amsterdam - Bozen. Vom Absender bei der Aufgabe bis Frankfurt 14 Kreuzer C. M. wurden von Bayern angeschrieben für den Transit. Der österr. Empfänger zahlte an internem Porto für Auslandsbriefe 16 Kreuzer, zuzüglich 12 Kreuzer Transito-Gebühr.
31.8. 1816; Amsterdam - Roveredo.
Kein bayer. Transitporto angeschrieben., obwohl nur bis Aschaffenburg frankiert Die Taxierung 24/32 läßt sich tariflich nicht erklären.
D.3 Einheitstarif für die gesamte Monarchie (außer Lombardei/Venetien) ab 1. 6. 1817

Ab 1. 6. 1817 galt, daß in Ländern, wo die Einlösscheine gesetzlich im Umlauf sind, nach nebenstehendem Tarif vorgegangen wird. Dort hingegen, wo nur C. M. gesetzlich im Umlauf ist, ist dem Empfänger der Satz zu verrechnen, welcher von den ausländischen Postämtern auf dem Brief vorgemerkt wurde.
14.8. 1817; Aachen - Bozen. Der Absender bezahlte 4/^ gGr bis Aschaffenburg, davon 2 für den TT-Transit KoblenzAschaffenburg. 12 Kreuzer Transitporto von Bayern angeschrieben (Bayern ermässigte offensichtlich das Transitporto von 1808 von 14 auf 12 kr nach dem Abschluss des PV Bayern-Preußen für Post aus und über Preußen) - dem Empfänger bestimmungsgemäss weiterverrechnet. 28 Kreuzer C.M. für die 5. Entfernungs- und 2. Gewichtsstufe.
1. 10. 1817; Verviers - Bozen. Die bayer. Transittaxierung wurde übernommen. Das Briefporto wurde für die 5. Entfernungs- und 4. Gewichtsstufe verlangt.
Sept. 1817; Verviers -Bozen. Unerklärlich, warum der bayerische Ansatz - getreu der oben dargestellten Vorgangsweise nicht übernommen wurde?
Quellen: 1 Hofkammerarchiv, Camerale Faszikel 9, rote Nummer 547, 1809/1, Akt 496 Jan; Instruktionen an die Postämter 2 Othmar Bachmayr, "Die ...", S. 35 ff. Bis zum 31. 1. 1812 konnte man auch weiterhin in Bankozetteln zahlen, mußte aber für 12 kr. ES den Betrag von Ifl. BZ hinlegen. 3 Aus einem zeitgenössischen Briefportotarif entnommen: Ab 1.6. 1817 galt, daß in Ländern, wo die Einlösscheine gesetzlich im Umlauf sind, nach obigem Tarif vorgegangen wird. Dort hingegen, wo nur C. M. gesetzlich im Umlauf ist, ist dem Empfänger der Satz zu verrechnen, welcher von den ausländischen Postämtern auf dem Brief vorgemerkt wurde. 4 Bekanntmachung der kgl. bayr. General-Post-Direktion vom 16. 4. 1809 (Regierungsblatt 1809, Stück XXXI, Seite 697). Pro ^ Loth betrug das Transitporto 12 Kreuzern in rheinischer Währung. CF9, rN 581, 1814/6, 497 Sept und CF9, rN 582, 1814/9, 624 Nov.