"Affrancata Posteriormente" einige ergänzende Bemerkungen
In der Nummer 93 der "Postgeschichte" haben wir über den Stempel "Affrancata Posteriormente" (Nachträglich frankiert) berichtet und die Umstände für dessen Verwendung erklärt, nämlich dass der Adressat eines unfrankiert in den Briefkasten gegebenen Briefes für die nachträgliche Bezahlung des notwendigen Grenzfrankos aufkommen musste. Hier sei nun ergänzend dargestellt, welche Merkmale jene Briefe aufweisen, bei denen der Absender für die nachträgliche Frankatur aufkam. Vorerst aber ein notwendiger Exkurs über die amtlich angeordneten Stempelfarben, die bei größeren Postämtern in jener Periode zur Anwendung kamen: "Nach der in der Verordnung vom 6. April 1833, Zahl 3797/638, enthaltenen Vorschrift ist bei den Ober- und Absatzpostämtern, dann Postinspektoraten auf denfrankierten Briefen der Orts- und Datumstempel mit rother, auf den anderen Briefen aber mit schwarzer Farbe aufzudrücken Die übrigen Postämter haben sich nur dieser Farbe zu bedienen." Nachdem der Brief in einem ersten Schritt nach der Aushebung aus dem Briefkasten mit dem Orts-Tagesstempel in schwarz gestempelt worden war, wurde bei der nachfolgenden Taxierung die Grenzfrankopflicht festgestellt.
Abb. l
Im einfachsten Fall war der Absender anhand einer Firmenstampiglie auf dem Brief oder durch sein Siegel dem Postamt bekannt. Der Brief wurde dem Absender mit der Aufforderung zur Frankatur zurückgegeben und dann von diesem am Schalter unter Zahlung des Frankos aufgegeben. Nun wurde dieser Brief mit dem OrtsTagesstempel in Rot abgestempelt und auf den Weg gebracht. Charakteristisch ist hier, dass die Daten der beiden Abstempelungen zeitlich nahe beieinanderliegen. zu Abb. l Vorerst im Briefkasten nach Senigallia / Kirchenstaat aufgegeben und in schwarz "MILANO / 30 /MAG" (1851) abgestempelt. Aufgrund des Absenderstempels (links oben) retourniert und von der Fa. Fratelli Corti am 31. Mai mit 3 Kr. C.M. grenzfrankiert (rückseitig angeschrieben) wieder aufgegeben. Rote Stempel: "MILANO /3l. MAG.", "FRANCO", "FRONTIERA" Kirchenstaats - Porto: 10 bajocchi.
Abb. 2
In Verona im Briefkasten am 12.12. (1848) nach Cento im Kirchenstaat aufgegeben und mit dem schwarzen Doppelkreisstempel versehen. Dann in das Register der frankopflichtigen Briefe mit der Nummer "79" (auch am Brief links oben angeschrieben) eingetragen. Vom Absender am Tage später mit 3 Kr. C.M. bis zur Kirchenstaatsgrenze frankiert und nun in Rot mit "Verona / 18. DIC." und "FRANCA / FRONTIERA" abgestempelt Der schwarze Schreibschriftstempel "Regno Lo Vo" wurde vom Auswechslungspostamt in Mantua aufgesetzt. Kirchenstaats-Porto: 9 bajocchi.
Im anderen Fall [Abb. 2] war der Absender am Äußeren des Briefes nicht eruierbar. Gemäss der Vorschrift wurde nun der Adressat des Briefes in ein im Postamt öffentlich ausgehängtes Verzeichnis aufgenommen und der Brief mit der fortlaufenden Nummer dieses Verzeichnisses gekennzeichnet. Der Aufgeber konnte nun innerhalb der Frist des § 27 der Briefpostordnung 1838 (von 8 bzw. 14 Tagen) den Brief nachträglich frankieren. Sodann erhielt der Brief den Orts-Tagesstempel in Rot abgeschlagen; in der Regel mit einer etwas größeren zeitlichen Distanz als im ersten Fall. Charakteristisch für diese Briefe ins grenzfrankopflichtige Ausland sind die zwei Abstempelungen des Aufgabeortes, einmal in Schwarz und dann in Rot, in der Regel mit einer zeitlichen Differenz von wenigen Tagen. Von kleinen Postämtern kenne ich keine so behandelten Auslandsbriefe (hier müssten beide Stempel in Schwarz sein!), wohl weil hier generell die Aufgabe am Schalter erfolgte.