Der Postvertrag Kirchenstaat-Norddeutscher Bund von 1869
Es mag sein, dass es für den Kirchenstaat wichtigere Postverträge gibt, als jenen mit dem Norddeutschen Bund; kaum einer aber ist unbekannter und hat dennoch erhebliche Auswirkungen auf den europäischen und transkontinentalen Postverkehr. Zunächst muss man vorausschicken, dass bei Abschluss des Vertrages der Kirchenstaat bereits fast zur Bedeutungslosigkeit geschrumpft war. Von allen Seiten war das Königreich Italien an den Grenzen präsent und trachtete danach, das " Patrimonium Petrii " nun restlos einzuverleiben. Nach den italienischen Unabhängigkeitskriegen des Risorgimento, vor allem nach der Okkupation der Romagne 1859 sowie der Marken und Umbriens 1861 verblieb nur mehr das restliche Latium der Hoheitsgewalt der kirchlichen Machthaber. Der Kirchenstaat war somit auf folgendes Gebiet beschränkt: Civitavecchia, Frosinone, Velletri, Viterbo, Rom und die sog. Comarca (das unmittelbare Hinterland von Rom). Von den ursprünglichen über41.000 km2 waren nur noch knapp 11.000 km2 an Territorium übrig geblieben. Die Einwohnerzahl dieses Gebietes lag unter einer Million. Die wichtigsten Wirtschafts- und Handelszentren des Kirchenstaats (Bologna und Ancona) waren weggefallen, es verblieben nur noch Rom und sein Hafen Civitavecchia als wichtige Städte. Zudem muss in Erinnerung gerufen werden, dass das restliche Latium wirtschaftlich und strukturell völlig unterentwickelt wäre, namhafte Historiker (vgl. Denis Mack Smith: II Risorgimento italiano. Laterza, Rom, 1999) sind der Ansicht, Rom sei aus diesem Grunde bereits längst vor der Eroberung 1870 faktisch annektiert worden. Was bedeutet dies nun für die Postgeschichte? Sicherlich erheblich weniger Postverkehr einerseits (man bedenke, dass die wichtigen Handelshäuser in den Romagne und in Ancona angesiedelt waren) und grosse Probleme für den Postverkehr ins Ausland andererseits. Wollte man nicht den umständlichen und teueren Postweg über Frankreich durch die Postschiffe von Civitavecchia bemühen, so blieb nichts anderes übrig, als das gehasste und verfeindete (Königreich) Italien in Anspruch zu nehmen. Und an dieser Stelle tritt nun die Bedeutung des Postvertrages mit dem Norddeutschen Bund zu Tage: abgeschlossen am 22. April 1869, in Kraft seit 1. Juni 1869. Die wichtigsten Punkte des Vertrages im nachfolgenden Überblick.


NDP - Kirchenstaat
vor dem Postvertrag: von Hamburg nach Rom, 27.10.1868: frankiert mit 3 Groschen (PP), Weiterfrankovermerk l ]/2 Groschen (3 Groschen durchgestrichen); im Kirchenstaat mit 25 Centesimi (= 5 alte bajocchi) taxiert.
nach dem Postvertrag: von Dresden nach Rom 12.10.1870, franko (PD) 3 Groschen. Es handelt sich um einen äusserst seltenen Beleg in den Kirchenstaat nach der Besetzung durch Italien nach dem 20.9.1870, die Tarife und die Postverträge des Kirchenstaates galten noch bis 31. Okt. 1870 weiter.
von Berlin nach Rom 17.6.1870, franko 3 Groschen von dort weiter nach Neapel und dort mit 2x10 Cent. Nachportomarken für die italienische Gebühr von 20 Cent, versehen. Schliesslich weiter nach Marseille, wo 2 Dec. französische Gebühr eingehoben wurde. Zurück nach Berlin, wo der Brief über einen Monat in verschiedenen Postämtern zirkuliert und letztendlich postamtlich geöffnet und wiederverschlossen wurde. Dort wurde die Gebühr von 5 Groschen notiert. Zu guter Letzt erreichte der Brief am 25.10.1870 in Montpellier seinen Empfänger und dieser zahlte 4 Dec. Gebühr. In der Zwischenzeit wurde der Kirchenstaat bereits von Italien annektiert.
Kirchenstaat - NDP
von Rom nach Posen 16.5.1870, franko (PD) 40 centesimi Leitvermerk "p. Vienne Oderberg"
und im Vergleich: Kirchenstaat - Süddeutschland Von Rom nach Regensburg 1.11.1869, 25 Centesimi bis zur Grenze; Leitervermerk: Über Brenner (Österreich), 32 Kr. im Rötel vermerkt, 18 Kr. rh, in Bayern eingehoben
Kirchenstaat - Österreich
vor Vertrag: von Rom nach Wien 4.7.1868, 40 Centesimi und 15 Kreuzer Inlandsgebühr
nach Vertrag: von Rom nach Gmunden 4.8.1870, 40 Centesimi; jetzt: Rötelvermerk „20", in blau durchgestrichen und mit derselben Tinte 15 Kreuzer Inlandsgebühr vermerkt, Leitvermerk "via Semmering"
Österreich - Kirchenstaat
vor Vertrag: von Wien nach Rom 5.5.1869,15 Kreuzer PP durchgestrichen, Brief ohne Weiterfrankovermerk
nach Vertrag: von Triest nach Rom 30.8.1870, 15 Kreuzer., davon laut Postvertrag Österreich - Italien ab 23.4.1868, 8 Kreuzer an Italien, vermerkt Weiterfranko 20 Centesimi in Rötel
Kirchenstaat - Belgien
von Rom nach Louvain 18.1.1870, franko (PD) 50 Centesimi Weiterfrankovermerk 35 cent
von Rom nach Gand (Gent) 14.3.1870, 40 Cent., unzureichend frankiert ursprünglich notiert: Weiterfranko 35 Cent., dann gestrichen; 55 Cent, (blau), gestrichen, dann 40 Cent. (2x), schliesslich „3" (30 Centimes) eingehoben.
Kirchenstaat - USA
über Hamburg von Rom nach Philadelphia 17.6.1869, franko (PD) 80 centesimi, 63 Cent. Weiterfranko an den NDP, 2 ¥2 Gr. Weiterfranko für den Transit USA
über Bremen von Rom nach Cincinnati 15.7.1870, franko (PD) 80 Centesimi, 63 Cent. Weiterfranko an den NDP, 3 Gr. Weiterfranko für den Transit USA



