Geteilte Frankoabgeltung aus der Schweiz in den DÖPV
Aus der Anfangszeit des DÖPV sind Briefe mit „geteilter Frankoabgeltung" aus einer ganzen Anzahl von Staaten bekannt. So z.B. Baden, Bayern, Braunschweig, Hannover und Württemberg. Die geteilte Frankoabgeltung bezeichnet die Behandlung eines Frankobriefes in das Ausland, bei welchem der Inlandsanteil mittels Freimarke berichtigt wurde, der Auslandsanteil jedoch bar bezahlt und auf der Briefrückseite, bei Hannover und Braunschweig auch vorderseitig in rot, als Frankovermerk angeschrieben wurde. Der Grund für diese Frankierungs-Praxis liegt wohl darin, dass nach Einführung von Freimarken sich für den AuslandsBriefverkehr eine einfachere Verrechnung für den Postdienst ergab. Vergleichsweise zu Bayern oder Hannover, wo im Verkehr mit dem Auslande entsprechende Verfügungen vorhanden sind, kann dies aus amtlichen Unterlagen der Schweiz noch nicht bestätigt werden. Gleichwohl spricht vieles dafür, dass die „geteilte Frankoabgeltung" nicht nur einseitig praktiziert wurde wie dieses eindrucksvolle Beispiel zeigt.
Die Rayon II-Marke deckte mit 10 Rp. nur die innerschweizer Taxe (2-10 Wegstunden) ab. Für den DÖPV-Anteil bezahlte der Absender 20 Rp. bar. Das Gesamtfranko von 30 Rp. entsprach der vertragsgemässen Gebühr für einen einlöthigen Brief aus dem l. schweizer in den 2. vereinsländischen Rayon. Laut Postvertrag war die eidgenössische Post gehalten den vereinsländischen Gebührenanteil „im Guldenfusse" zu berechnen und auszuweisen. Im vorliegendem Falle waren dies 6 Kreuzer welche rückseitig mit roter Tinte vermerkt wurden.
Der Autor bittet um Mitteilung an die Redaktion falls einer der schweizer Sammlerfreunde über ähnliche Belegstücke verfugt, oder Mitteilung über entsprechende Postverfugungen machen könnte.