Bayern - Frankreich unterfrankiert

Während einer Tagung von Freunden der Bayernphilatelie wurde nachfolgend abgebildeter Brief sehr kontrovers diskutiert. Es ging hierbei um unterschiedliche Auffassungen über die postalische Behandlung dieses unterfrankierten Briefes.

12 Kreuzer rot, Bayern Nr. 6, als Franko für einen einfachen Brief genügend, von Kaiserslautern nach Cernay vom 6. November 1861 Am Grenzeingangspostamt wurde festgestellt, dass der Brief mehr als 10 Gramm wog und somit in der zweiten Gewichtsstufe war. Dies wurde handschriftlich mit 2 Porte vermerkt und darüberhinaus der Betrag der Marke mit affr. insuffisant als ungenügend gekennzeichnet. Dies hatte zur Folge, dass der Empfänger nun mit 8 Decimes belastet wurde.

Soweit die Übereinstimmung. Die beiden diskutierten Theorien wurden nun in einer Veröffentlichung vorgestellt.
Theorie eins: Der Brief wurde in Frankreich als total unfrankiert behandelt und mit der Gebühr in doppelter Höhe der einfachen Brieftaxe belegt, also 2x12=24 Kr., geteilt durch 3 = 8 Decimen. Anm. der Redaktion: Die verklebte Marke kam nicht in Anrechnung Theorie zwei: Behandlung in Frankreich als total unfrankiert und mit der Portogebühr für die 2. Gewichtsstufe belastet, also 2 x!8 =36 Kreuzer, abzüglich der geklebten 12 Kr. =24 Kr. diese geteilt durch drei ergeben die nacherhobenen 8 Decimes. Weder aus dem einschlägigem Postvertrag, noch aus Ausführungsbestimmungen liess sich die Behandlungsweise ermitteln.
Im PV Bayern - Frankreich 1857 wurde zu den Gebühren folgende Aussagen gemacht. Einfacher frankierter bis 10 Gramm schwerer Brief kostet 12 Kreuzer oder 40 Centimes (10 Centimes = l Decimes wurden mit 3 Kreuzer verrechnet).
Der gleiche Brief unfrankiert bekam einen Zuschlag von 6 Kreuzer oder 2 Decimes also 18 Kreuzer oder 6 Decimes.

Hierzu einige Briefbeispiele.

Zwei Frankobriefe jeweils in der ersten Gewichtsstufe. Aus Frankreich, frankiert mit 40 Centimes und aus der Gegenrichtung frankiert mit 12 Kreuzer

Hier die entsprechenden Portobriefe


Zur Klärung kann ich nun drei weitere Belege vorlegen. Bei Anwendung beider Theorien bringt nur noch eine ein akzeptables Ergebnis d.h. die Taxaturen stimmen mit dem Ergebnis überein.

Brief von Nizza nach Würzburg, frankiert mit drei mal 20 Centimes = 60 Ct. vom 21. April 1869

Links oben handschriftliche Gewichtsangabe 2 (Ports) sowie zweizeiliger roter Rahmenstempel AFFRANCIE /INSUFFISANT (ungenügend frankiert), und handschriftlich der eingehobene Portobetrag von 18 Kreuzer.
Nach Theorie eins müsste das doppelte der einfachen Franko-Brieftaxe, ohne Anrechnung der Marken eingehoben werden.
Nach Theorie zwei wird die doppelte Portogebühr unter Anrechnung der verklebten Marken berechnet
Dies wären 2x40 Centimes = 80 Centimes umgerechnet 24 Kreuzer.
2x 60 Centimes = 120 Centimes minus 60 Centimes der Marken, verbleiben 60 Centimes oder umgerechnet 18 Kreuzer.
Die beiden nachfolgenden Briefe sind jeweils in der ersten Gewichtsstufe aber ebenfalls unterfrankiert. Je ein Beispiel aus Frankreich und Bayern. Auch hier erweist sich die zweite Theorie als einzig tragfähig,

Brief aus Strassburg nach Würzburg vom 3. November 1865.

Frankiert mit 30 Centimes und 9 Kreuzer nachtaxiert. Der Brief wurde als unfankiert behandelt (60 Ct.), der Markenbetrag davon abgezogen, verbleiben noch 30 Ct. umgerechnet 9 Kreuzer.

Hier ein Brief von Fürth nach Pithiviers vom 20. Mai 1860

Frankiert mit 9 Kr. und mit 3 Dec. nachtaxiert. Verfahren wie oben 18 Kr. unfrankiert minus Markenbetrag = 9 Kr. umgerechnet in 3 Decimes